Freie Fahrt im Urlaub: Verkehrsregeln und Bußgelder im Ausland

In den Ferien reisen viele Urlauber mit dem Auto ins EU-Ausland oder buchen dort einen Mietwagen. Worauf muss ich in diesen Ländern achten, um Umfälle zu verhindern?

 

31.08.2018

Die Koffer sind gepackt, das Familienauto ist vollgetankt oder der Mietwagen am Zielflughafen vorbestellt. Die schönsten Wochen des Jahres können beginnen. Zu bedenken ist aber: Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen als in Deutschland. Diese sollten Sie unbedingt kennen, wenn Sie in fremden Gefilden motorisiert unterwegs sind. Machen Sie sich vor der Reise mit den Regeln im Reiseland vertraut. So können Sie am besten Unfälle vermeiden und entgehen zum Teil recht regiden Strafen.

Neues Tempo-Limit auf Landstraßen und Umweltzonen in Frankreich – und in vielen Innenstädte nur mit Vignette

Um die Unfallzahlen im Straßenverkehr zu senken, änderte Frankreich in den vergangenen Jahren mehrfach den „Code de la Route“, die französische Straßenverkehrsordnung. So wurde das Tempolimit auf Landstraßen ohne Trennung durch Mittelstreifen oder Schutzplanken zum 1. Juli 2018 auf 80 km/h gesenkt, auf Autobahnen liegt es hingegen weiterhin bei 130 km/h (bei Regen 110 km/h).

Weil immer mehr Unfälle durch Ablenkung verursacht werden, sind in Frankreich nicht nur Handys am Steuer tabu, sondern alle anderen „Ton erzeugenden Geräte am Ohr“. Dazu gehören auch Kopfhörer und Headsets zum Telefonieren oder Musikhören. Ausgenommen sind lediglich Hörgeräte. Wichtig für alle, die Fahrräder mit in den Urlaub nehmen oder vor Ort ausleihen: Für Kinder unter zwölf Jahren gilt in Frankreich die Helmpflicht beim Radeln.

Was besonders deutsche Autofahrer irritieren kann: In französischen Kreisverkehren gilt – sofern nicht anders ausgeschildert – Vorfahrt für den einfahrenden Verkehr.

Und nicht nur in Deutschland sind viele Innenstädte zu Umweltzonen erklärt worden, auch in Frankreich darf seit 2017 nicht mehr jedes Auto überall fahren. Nur wer die sogenannte Crit’Air-Vignette (offiziell Certificat qualité de l'air) an seiner Windschutzscheibe befestigt hat, darf die Pariser Innenstadt innerhalb des Stadtautobahnrings Boulevard périphérique (der Stadtautobahnring selbst ist nicht Umweltzone) befahren. Gleiches gilt für die Großräume Grenoble, Lille, Lyon und Straßburg sowie für das Stadtgebiet von Toulouse. Beantragen lässt sich die Plakette im Internet unter www.certificat-air.gouv.fr. Die deutsche Umweltplakette gilt in Frankreich nicht als Ersatz. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 68 Euro erhoben.

Werden ausländische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt?

Ja, die EU-Länder helfen sich gegenseitig bei der Vollstreckung von Bußgeldern, sobald diese einschließlich der Verwaltungsgebühren über 70 Euro liegen. Die konsequente Ahndung von in der Europäischen Union begangenen Straßenverkehrsdelikten ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Verkehrssicherheitspolitik. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Delikte gilt für Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Nutzung eines Fahrstreifens und regelwidrige Nutzung eines Handys oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Verkehr am Limit – auch in Italien bleibt das Auto oft draußen

Beachten Sie bei Fahrten in Italien, dass dort ein anderes Farbschema für Straßen gilt: Autobahnen sind grün beschildert, Staatsstraßen hingegen blau. Auf Staatsstraßen gilt außerorts ein Tempolimit von 90 km/h, auf Schnellstraßen von 110 km/h und auf Autobahnen darf maximal mit 130 km/h gefahren werden.

Italienische Innenstädte sind eng und notorisch verstopft, deshalb sind mittlerweile viele von ihnen „Zone a Traffico limitato“ – also für den kompletten Pkw-Verkehr oder zumindest für auswärtige Fahrzeuge gesperrt. Vielerorts fotografieren Überwachungskameras die Nummernschilder aller einfahrenden Fahrzeuge. Wer mit dem Pkw von der Polizei in einer Verbotszone erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Tipp: Vorher im Hotel oder bei der Touristeninformation nachfragen, ob das innerstädtische Urlaubsziel überhaupt mit dem Pkw angesteuert werden darf. Sonst heißt es: Kofferschleppen vom Stadtrand zum Traumhotel.

Italien hat ebenfalls der Ablenkung am Steuer den Kampf angesagt: Seit einigen Jahren führt die Polizei vermehrt Verkehrskontrollen durch, um Handy-Sünder zu ermitteln. Die Bußgelder für die Nutzung am Steuer betragen ab 160 Euro aufwärts. Und schon beim ersten Verstoß kann der Führerschein für bis zu zwei Monate eingezogen werden. Das gilt auch für ausländische Urlauber!

Was tun, wenn ein Schreiben aus dem Ausland eintrifft?

Haben Sie ein Informationsschreiben oder gar einen Bußgeldbescheid für einen Verkehrsverstoß im Ausland erhalten, sollten Sie schnell handeln. Sitzen Sie das Thema keinesfalls aus. Schlimmstenfalls riskieren Sie, dass Ihr Kennzeichen im Urlaubsland zur Fahndung ausgeschrieben wird. In einigen Ländern – zum Beispiel in Frankreich – kann ein Bußgeld auch erhöht werden, wenn nicht sofort gezahlt wird.

In Spanien beträgt die Verjährungsfrist für Bußgelder vier Jahre, in Italien sogar fünf. Außerdem fotografieren beispielsweise die Niederlande seit 2012 an vielen Grenzübergängen einreisende Fahrzeuge und prüfen dabei, ob die Autokennzeichen in der Datenbank säumiger Zahler gespeichert sind. Deutsche Behörden vollstrecken zwar in der Regel nur den Bußgeldbescheid und sprechen keine Führerscheinsperre aus. Aber es gibt Ausnahmen wie den Fall eines deutschen Autofahrers, der mit mehr als 200 km/h im Schweizer Gotthard-Tunnel geblitzt und in Abwesenheit von einem Schweizer Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Stuttgart Anfang 2018, dass der Raser seine Gefängnisstrafe nun in Deutschland absitzen muss.

Ab ins Gefängnis – harte Strafen für Tempoverstöße in der Schweiz

In unserem Nachbarland Schweiz gelten einige abweichende Verkehrsregeln, die nicht jedem deutschen Autofahrer bekannt sind: So müssen Kfz- und Motorradfahrer tagsüber immer mit Licht fahren. Auf Bergstraßen haben die Aufwärtsfahrenden Vorfahrt. Ausnahme: Die gelben Postbusse haben in den Bergen immer Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen. Innerorts bezeichnen gelbe Kreuze am Fahrbahnrand ein Parkverbot und gelbe Linien ein Halteverbot.

In der Schweiz sind die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße hoch. Da die Schweiz kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland hat, sind die Behörden bemüht, Bußgelder direkt vor Ort zu erheben. Wer innerorts mit 11 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, zahlt 250 Schweizer Franken Bußgeld. Ab einer Überschreitung von 50 km/h innerorts, 60 km/h außerhalb von Ortschaften oder 80 km/h auf der Autobahn kann es eine Gefängnisstrafe und lebenslangen Führerscheinentzug geben.

Auch in der Schweiz gilt ein Handyverbot am Steuer. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern zudem ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro.

Nüchtern kommt an – besonders hohe Strafen für Alkohol und Drogendelikte

Alkohol und Drogen am Steuer gehören in Urlaubsländern zu den Hauptunfallursachen. Deshalb greifen viele Staaten hart durch. In Italien können die Behörden das Fahrzeug enteignen und versteigern, wenn der Fahrer mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut oder unter Drogeneinfluss erwischt wird. In Dänemark wird bei mehr als 0,5 Promille ein Monatseinkommen als Strafe fällig, in Frankreich drohen für dieses Vergehen Bußgelder von bis zu 4.500 Euro und ein zweijähriges Fahrverbot. In Ungarn gilt die Null-Promille-Grenze, Verstöße kosten bis zu 1.000 Euro. Großbritannien (0,8 Promille, Schottland 0,5 Promille) kennt überhaupt keine Strafobergrenze, hier sind beliebig hohe Geldbußen für Alkohol am Steuer möglich. Am besten also einfach die Verhaltensregel „Wer fährt, trinkt nicht“ beachten!

Warnwesten – andere Länder, andere Vorschriften

In Deutschland ist seit 2014 das Mitführen einer Warnweste in allen Pkw, Lkw und Bussen vorgeschrieben. In Spanien und anderen Ländern müssen darüber hinaus Warnwesten für alle weiteren Fahrzeuginsassen mitgeführt werden, in Belgien gilt die Warnwesten-Pflicht auch für Motorradfahrer. Informieren Sie sich vorab, welche Regelungen in den für Sie relevanten Ländern gelten; beispielsweise mit der kostenlosen Smartphone-App „Mit dem Auto ins Ausland“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz oder im Internet auf der Seite des ADAC.

Bitte nicht blenden – in Ländern mit Linksverkehr auf die Scheinwerfer achten

Die meisten deutschen Autos schielen: Standardmäßig sind Fern- und Abblendlicht so eingestellt, dass sie nicht nur die Fahrbahn, sondern auch den Bereich rechts der Straße ausleuchten. So kann der Fahrer in der Dunkelheit Gefahren am Fahrbahnrand schneller erkennen. In Großbritannien, Irland, Malta und Zypern – den EU-Staaten mit Linksverkehr – blenden asymmetrisch leuchtende Scheinwerfer allerdings den Gegenverkehr und stellen damit eine große Gefahr für andere dar. Geblendete Fahrer sind für einige Sekunden ungewollt im „Blindflug“ unterwegs, immer wieder kommt es dadurch zu schweren Unfällen.

Deswegen haben Länder mit Linksverkehr für solche Scheinwerfer spezielle Aufkleber vorgeschrieben, die sogenannten Beam-Wandler. Die Aufkleber sind im Internet, bei Automobilclubs und auf vielen Fähren erhältlich. Bei zahlreichen Autos mit automatischem Kurvenlicht lassen sich die Scheinwerfer per Knopfdruck oder Hebel unter der Motorhaube umstellen. Schauen Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs nach. Wer das Blenden nicht abstellt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Auch am Tag – wo Autofahrern tagsüber ein Licht aufgehen sollte

In vielen EU-Ländern müssen Autofahrer auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Das senkt nachweislich die Unfallgefahr, insbesondere während der Dämmerung, in dunklen Waldgebieten und überall dort, wo es außerorts keine Straßenbeleuchtung gibt. Wer bei fehlender Straßenbeleuchtung ohne Licht unterwegs ist, gefährdet sich und andere, denn er wird deutlich schlechter gesehen. In Italien und Frankreich beträgt das Bußgeld für Fahren ohne Licht mindestens 35 Euro, in Tschechien 53 Euro und in Dänemark mindestens 70 Euro.

Handy am Steuer – gefährlich und teuer

Der Zahl der Unfalltoten durch Ablenkung ist in den vergangenen Jahren europaweit gestiegen. Besonders das Fahren mit Handy am Steuer ist äußerst gefährlich und in allen europäischen Ländern verboten. Schon kurze Momente der Unaufmerksamkeit hinter dem Lenkrad können fatale Folgen haben. Wer bei 50 km/h nur zwei Sekunden unaufmerksam ist, fährt rund 30 Meter im Blindflug. Deshalb sind in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern hohe Strafen für die unerlaubte Nutzung des Handys fällig. In Österreich beträgt das Bußgeld 50 Euro, in Griechenland 100 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Schweden und Italien jeweils 160 Euro. In Dänemark werden 200 Euro erhoben, in den Niederlanden sogar 230 Euro.

Checkliste

Diese Punkte sollten Sie vor Fahrtantritt prüfen:

Achten Sie darauf, dass Ihre Papiere vollständig sind:

 

● Gültiger Führerschein für alle Personen, die das Fahrzeug fahren

 

● Wer anstelle eines EU-Führerscheins einen älteren grauen oder rosafarbenen deutschen Führerschein mitführt, kann sich dazu die EU-Erläuterungen in der jeweiligen Landessprache des Urlaubslandes ausdrucken – für den Fall, dass der Führerschein bei einer Polizeikontrolle irrtümlich nicht anerkannt wird. Die EU-Erläuterungen gibt es online unter: eur-lex.europa.eu

 

● Grüne Versicherungskarte für den Fall eines Unfalls im Ausland

 

● Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, welche Tempolimits in den relevanten Ländern gelten. Infos unter: ec.europa.eu

 

● Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Maut- oder Umwelt-Plaketten benötigen, wo Sie diese bekommen und wie diese am Fahrzeug zu befestigen sind. Informationen dazu gibt es bei allen Automobilclubs, zum Beispiel unter: avd.de

 

● Informieren Sie sich bei Fahrten in Wintersportregionen, welche Regelungen bezüglich Schneeketten und Winterreifen gelten. Bei Verstößen sind zum Teil empfindliche Strafen möglich. Wer in Frankreich, Italien oder der Schweiz die Schneekettenpflicht missachtet, muss mit rund 100 Euro Bußgeld rechnen. In Österreich sind bis zu 5.000 Euro Bußgeld möglich. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, kann sich nicht damit herausreden, dass der Verleiher Winterreifen oder Schneeketten vergessen hat. Verantwortlich ist der Fahrer.