Der Prüfplaketten-Knigge

Runter vom Gas zeigt, worauf es bei „HU“ und „AU“ ankommt.

 

18.10.2017

Alle zwei Jahre werden sie fällig: Die Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Ausnahme: nach Erstzulassung. Danach hat man ein Jahr länger Zeit. Mit den Untersuchungen werden die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit des Autos geprüft und mit der entsprechenden Plakette bestätigt – oder eben nicht. Dann heißt es: Mängel beseitigen und zur Nachuntersuchung. „Runter vom Gas” informiert darüber, was geprüft wird, welche Bedeutung die verschiedenen Farben der Plaketten haben und worauf man schon vor der Untersuchung achten sollte.

Orange und blau sind die Farben der Saison. Zumindest bei den technischen Überwachungsorganisationen. Wer 2017 sein Auto zur Haupt- und Abgasuntersuchung bringt, bekommt am Ende eine orangfarbene Plakette. Bei Neuzulassungen ist sie blau. Voraussetzung: keine erheblichen Mängel. Die begehrten Plaketten gibt es in sechs verschiedenen Farben. Jede Farbe steht für das Jahr, in dem die nächste Untersuchung fällig wird. Sie wiederholen sich in einem Sechs-Jahres-Rhythmus, damit die Polizei leichter erkennt, ob die HU bzw. AU-Prüfung vielleicht schon überfällig ist. Und die Farbe für „gültig bis 2019“ ist dementsprechend orange, für 2020 ist sie blau.

Gleiche Regeln für Elektroautos - fast

Doch zunächst geht es bei dieser Prüfung erst einmal um die inneren Werte des Autos. Bei der Hauptuntersuchung wird die technische Verkehrssicherheit des Pkw geprüft. Unter anderem kommen Bremsen, Licht, Lenkung, Kupplung, Achsen, Räder und Reifen, Stoßdämpfer sowie das ganze Fahrgestell auf den Prüfstand. Dazu wird eine On-Board-Diagnose vorgenommen, mit der mögliche Fehler aus dem Datenspeicher ausgelesen und die elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme des Wagens wie ABS, ESP, Tempomat und Notbremsassistenten untersucht werden.

Die Abgasuntersuchung, die seit 2010 zusammen mit der Hauptuntersuchung vorgenommen wird, prüft die Abgasreinigungsanlagen des Autos. Beim Benziner ist das der G-Kat, bei Diesel-Fahrzeugen der Oxidationskatalysator und der Rußpartikelfilter.

Bei Elektrofahrzeugen entfällt logischerweise die Abgasuntersuchung. Alle stromführenden Teile werden einer Sichtprüfung unterzogen. Größtenteils gleicht der Test dem von Kraftstoff betriebenen Pkw.

Das Auto vor der Untersuchung prüfen

Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor der Untersuchung unter anderem:

● den Sitz der Scheibenwischerlippen

● die Beleuchtung und Lichtfunktionen

● eventuellen Steinschlag in der Scheibe

● die Profiltiefe und den Zustand der Reifen. Diese können mit Hilfe einer Ein-Euro-Münze geprüft werden. Verschwindet der drei Millimeter breite goldene Rand der Münze im Profil der Sommerreifen, ist alles in Ordnung. Bei Winterreifen sollten es zur Sicherheit vier sein, auch wenn der Gesetzgeber generell nur eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorschreibt.

● den festen Sitz der Batterie

● die Warnleuchten. Diese müssen nach dem Start des Wagens ausgehen.

● den Auspuff. Pfeift dieser, nachdem man ihn fünf Sekunden lang mit einem Lappen zuhält, ist er nicht in Ordnung.

Diese Tipps helfen, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs jederzeit zu gewährleisten. Wer sie beachtet und regelmäßig überprüft, stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Mängel nicht erst bei der nächsten HU auffallen.

Versäumte Fristen können teuer werden

Werden bei der Untersuchung „erhebliche Mängel“ festgestellt, müssen diese innerhalb von vier Wochen beseitigt und zur Nachuntersuchung vorgeführt werden. Nach Ablauf der nicht verlängerbaren Frist muss die gesamte Hauptuntersuchung wiederholt werden. Kleinere Mängel werden im Protokoll vermerkt und sollten ebenfalls beseitigt werden, bedürfen aber keiner Nachuntersuchung. Die Nachprüfung kostet 25 Euro. Die Hauptuntersuchung kostet rund 100 Euro.

Es gibt zwar kleine Unterschiede zwischen den verschiedenen Prüfgesellschaften wie TÜV (die drei größten sind der TÜV Nord, der TÜV Süd und der TÜV Rheinland), Dekra, GTÜ , KÜS und unter den einzelnen Bundesländern, diese sind aber unerheblich. Wer sein Auto zu spät prüfen lässt, wird ab dem dritten Monat mit 25 Euro bestraft. Fünf bis acht Monate Verzug kosten schon 60 Euro und einen Punkt, ab dem neunten Monat sind es 75 Euro und ein Punkt. Allerdings wird man nicht mehr zusätzlich mit einer Rückdatierung bestraft. Der TÜV gilt ab dem Datum der Ausstellung der Plakette.

Wann ist es wieder soweit?

Woran erkennt man nun aber, wann genau die nächste TÜV-Prüfung fällig ist? Wie kann man die TÜV-Plakette lesen? Ganz einfach: Die Zahl auf der 12 Uhr-Position der runden Plakette, also ganz oben, steht für den Monat. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr an.