Welche Musik im Auto laufen sollte – und welche nicht
Warum nicht jedes Lied zum Autofahren geeignet ist – und wann sogar Strafen drohen.
31.07.2019
Radio, CD oder Bluetooth-Empfang: Musik im Auto gehört seit langem zum Fahrerlebnis dazu – ob auf langen Strecken oder auf dem Weg zum Supermarkt. Einige behaupten gar, es soll Musik geben, die besser zum Fahren geeignet ist als andere. Was ist wirklich dran?
Musik und Autofahren gehören eng zusammen. Es gibt kaum Fahrer, die nie Musik anschalten. 99 Prozent aller Pkw-Fahrer hören gelegentlich Musik hinter dem Steuer, hat die Allianz in einer Umfrage herausgefunden, 85 Prozent sogar bei jeder Fahrt.
Musiker selbst haben dem Autofahren musikalische Denkmäler gesetzt: Ob Kraftwerk mit der Ode an die „Autobahn“, Iggy Pop mit „The Passenger“ an die ewige Spritztour oder die Beach Boys in zahlreichen Songs wie „Fun, fun, fun“ dem Cruisen durch die Hitze Kaliforniens - von Songs wie „Highway to hell“ von AC/DC oder „Drive my car“ von den Beatles ganz zu schweigen. Seit gut 20 Jahren gilt das Auto als der beliebteste Ort, um Musik zu hören. Das stellt eine US-amerikanische Analyse 2012 fest, die alle relevanten Studien zum Thema Auto und Musik zusammengeführt hat.
Wie gut sich Musikhören aber mit Autofahren tatsächlich verträgt, darüber sind sich Experten uneins. Es gibt Studien, die Lieder mit einfachen Melodien wie zum Beispiel Ellie Gouldings „Love me like you do“ oder Ed Sheerans „Thinking out loud“ für sehr geeignet zum Autofahren halten, komplexe Rhythmen wie im Jazz oder beim Heavy Metal als völlig ungeeignet.
„Man sollte sich der musikalischen Wirkung bewusst sein.“
Musik weckt Emotionen. Es sei deswegen auch plausibel, dass Fahrer von der Musik sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden können, sagt Hardy Holte von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). „Musik kann vermittelnd wirken. In bestimmten Situationen kann sie eine aggressive Fahrweise unterstützen oder im Gegenteil beschwichtigend wirken.“
Das sollte sich jeder bewusst machen. Damit eine sichere Fahrweise gewährleistet ist, sollten Fahrer also Musik auswählen, die zur jeweiligen Situation und ihrem Befinden passt bzw. keinesfalls stresst oder Aggressionen fördert.
Zur Entspannung zum Beispiel ist Musik für Hardy Holte nur im wörtlichen Sinne geeignet – eben dann, wenn vorher eine Anspannung besteht. Wer aber bereits entspannt ist, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass ruhige Musik dafür sorgen kann, müde und träge zu werden – für sicheres Fahren also auch kontraproduktiv ist.
Das gilt umso mehr dann, wenn man sich auf einer monotonen Strecke befindet, beispielsweise einem langen, geraden Reiseabschnitt.
Überhaupt: Musik zu hören, um sich bei Müdigkeit aufzuputschen, sei keine gute Idee beim Fahren, sagt Holte. „Das Beste ist: anhalten und schlafen“, sagt der BASt-Experte. Nur das sei langfristig effizient.
Wann Musik zu laut ist
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 23 Absatz 1 vor, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden dürfen – egal ob „durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs.“ Wie laut bereits zu laut ist, wird dabei jedoch nicht explizit beschrieben. Allerdings begehen Fahrer, die wegen der Lautstärke Warnsignale oder das Martinshorn von Einsatzkräften nicht wahrnehmen können, eine Ordnungswidrigkeit. Derzeit kostet die fällige Verwarnung den Fahrer 10 Euro.
Das Gleiche gilt übrigens für das Tragen von Kopfhörern. Auch das ist nicht explizit verboten. Hier greift ebenfalls § 23 Absatz 1 StVO. Denn wer Kopfhörer im Auto trägt – sei es als Headset zum Telefonieren oder zum Musikhören – der mindert seine Hörfähigkeit und riskiert, abgelenkt zu sein.
Vorsicht vor Ablenkung durch Geräte
Nicht nur das Hören selbst kann zur Ablenkung führen, sondern auch die Bedienung der Geräte – etwa, wenn Autofahrer während der Fahrt den Sender wieder und wieder wechseln. Zu Kassettendecks und integrierten CD-Playern bieten Multifunktionsgeräte inzwischen auch die Gelegenheit, sich mit MP3-Playern oder Smartphones zu verknüpfen.
Zwar ist das Abspielen erlaubt, wer aber sein Handy bei laufendem Motor aufnimmt, riskiert Bußgelder. Die Bedienung ist laut § 23 der StVO nur dann erlaubt, wenn „das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“, so der Wortlaut der Regel. Ablenkung ist gefährlich und erhöht das Unfallrisiko. Daher: Am Steuer immer Finger vom Handy und am besten auch die Musiksuche im Radio bei einem Stopp erledigen.
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