Frage 1 von 10

Frage 1:

Dürfen Radfahrer auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist?

  • A
    Ja, Fahrradfahrer dürfen immer auch auf der Straße fahren.
  • B
    Nein, Radfahrer müssen immer den Radweg benutzen.
  • C
    Wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad vorhanden ist, müssen Radfahrer den Radweg benutzen.

Falsch.

Ist der Radweg mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad gekennzeichnet, muss er benutzt werden. Die Fahrbahn zu benutzen, ist dann für Radfahrer nicht erlaubt. Wenn Hindernisse wie umgestürzte Bäume, falsch parkende Autos oder Schnee und Eis die Benutzung unmöglich oder unzumutbar machen, dürfen Fahrradfahrer benutzungspflichtige Radwege verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen, soweit dies die Verkehrssicherheit zulässt. Dabei vorsichtig auf die Straße einfahren bzw. anhalten und herannahende Fahrzeuge vorlassen. Die Radfahrer müssen jedoch hinter dem Hindernis zurück auf den Radweg wechseln, sobald dies möglich ist.

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Falsch.

Autofahrer ärgern sich zwar immer wieder über Radfahrer, die nicht auf dem Radweg fahren. Aber tatsächlich müssen Fahrradfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn für sie durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad die Benutzungspflicht angeordnet ist. Wenn Hindernisse wie umgestürzte Bäume, falsch parkende Autos oder Schnee und Eis die Benutzung unmöglich oder unzumutbar machen, dürfen Fahrradfahrer selbst benutzungspflichtige Radwege verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen, soweit dies die Verkehrssicherheit zulässt. Dabei vorsichtig auf die Straße einfahren bzw. anhalten und herannahende Fahrzeuge vorlassen. Die Radfahrer müssen jedoch hinter dem Hindernis zurück auf den Radweg wechseln, sobald dies möglich ist.

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Richtig.

Eine mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad angeordnete Benutzungspflicht ist zu beachten. Die Fahrbahn zu benutzen, ist dann für Radfahrer nicht erlaubt. Wenn Hindernisse wie umgestürzte Bäume, falsch parkende Autos oder Schnee und Eis die Benutzung unmöglich oder unzumutbar machen, dürfen Fahrradfahrer selbst benutzungspflichtige Radwege verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen, soweit dies die Verkehrssicherheit zulässt. Dabei vorsichtig auf die Straße einfahren bzw. anhalten und herannahende Fahrzeuge vorlassen. Die Radfahrer müssen jedoch hinter dem Hindernis zurück auf den Radweg wechseln, sobald dies möglich ist. Vielleicht gebietet es die Verkehrssicherheit auch, vor dem Hindernis abzusteigen und das Rad an dem Hindernis auf dem Radweg vorbeizuschieben.

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Frage 2

Wie viel Sicherheitsabstand sollte ein Pkw, der innerorts ein Fahrrad überholen will, einhalten?

  • A
    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Sicherheitsabstand.
  • B
    Es müssen mindestens eineinhalb Meter Abstand sein.
  • C
    Es müssen drei Meter Abstand eingehalten werden.

Falsch.

Der Mindestüberholabstand ist in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert: Für den Autofahrer gilt beim Überholen innerorts ein Mindestseitenabstand von eineinhalb Metern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Im Zweifel muss der Autofahrer hinter dem Fahrrad bleiben und abwarten. Für Radfahrer gilt: Sie sollten ebenfalls eineinhalb Meter Abstand einhalten, wenn sie einen Pkw überholen. Zum Gehweg lassen sie knapp 75 Zentimeter Platz. Achtung, bei haltenden Pkw könnte immer eine Tür geöffnet werden, dies sollte berücksichtigt werden. Vor allem an wartenden Kfz vor Ampeln gilt: nicht nach vorne durchfahren, wenn nicht genügend Raum vorhanden ist.

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Richtig.

Für den Autofahrer gilt beim Überholen innerorts ein Mindestseitenabstand von eineinhalb Metern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Im Zweifel muss der Autofahrer hinter dem Fahrrad bleiben und abwarten. Für Radfahrer gilt: Sie sollten ebenfalls eineinhalb Meter Abstand einhalten, wenn sie einen Pkw überholen. Zum Gehweg lassen sie knapp 75 Zentimeter Platz. Achtung, bei haltenden Pkw könnte immer eine Tür geöffnet werden, dies sollte berücksichtigt werden. Vor allem an wartenden Kfz vor Ampeln gilt: nicht nach vorne durchfahren, wenn nicht genügend Raum vorhanden ist.

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Falsch.

Für den Autofahrer gilt beim Überholen innerorts ein Mindestseitenabstand von eineinhalb Metern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Im Zweifel muss der Autofahrer hinter dem Fahrrad bleiben und abwarten. Für Radfahrer gilt: Sie sollten ebenfalls eineinhalb Meter Abstand einhalten, wenn sie einen Pkw überholen. Zum Gehweg lassen sie knapp 75 Zentimeter Platz. Achtung, bei haltenden Pkw könnte immer eine Tür geöffnet werden, dies sollte berücksichtigt werden. Vor allem an wartenden Kfz vor Ampeln gilt: nicht nach vorne durchfahren, wenn nicht genügend Raum vorhanden ist.

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Frage 3

Dürfen Autos auf einem Radweg oder Radschutzstreifen halten oder parken?

  • A
    Ja, Autos dürfen parken, wenn sie den Warnblinker einschalten.
  • B
    Ja, Halten und Kurzparken ist erlaubt, aber nur für drei Minuten.
  • C
    Halten und Parken auf Radwegen oder Radschutzstreifen ist verboten.

Falsch.

Für Autofahrer ist das Parken oder Halten auf Radwegen oder Radschutzstreifen grundsätzlich verboten. Dies gilt sowohl für benutzungspflichtige als auch für alle anderen Radwege sowie Radschutzstreifen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Denn Falschparker gefährden den Straßenverkehr und riskieren einen folgenschweren Unfall – auch wenn sie ihr Auto nur kurz abstellen.

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Falsch.

Für Autofahrer ist das Parken oder Halten auf Radwegen oder Radschutzstreifen grundsätzlich verboten. Dies gilt sowohl für benutzungspflichtige als auch für alle anderen Radwege sowie Radschutzstreifen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Denn Falschparker gefährden den Straßenverkehr und riskieren einen folgenschweren Unfall – auch wenn sie ihr Auto nur kurz abstellen.

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Richtig.

Für Autofahrer ist das Parken oder Halten auf Radwegen oder Radschutzstreifen grundsätzlich verboten. Dies gilt sowohl für benutzungspflichtige als auch für alle anderen Radwege sowie Radschutzstreifen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Denn Falschparker gefährden den Straßenverkehr und riskieren einen folgenschweren Unfall – auch wenn sie ihr Auto nur kurz abstellen.

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Frage 4

Dürfen Radfahrer auf der Straße nebeneinanderfahren?

  • A
    Ja, Radfahrer dürfen immer nebeneinanderfahren.
  • B
    Radfahrer dürfen nur dann nebeneinanderfahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern.
  • C
    Nein, es ist generell verboten, nebeneinanderzufahren.

Falsch.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist laut Straßenverkehrs-Ordnung zwar grundsätzlich gestattet, das bedeutet jedoch nicht, dass ohne Rücksicht auf andere die Straße besetzt werden darf. So muss, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, hintereinander gefahren werden. In Fahrradstraßen ist es immer erlaubt, nebeneinanderzufahren. Weiterhin uneingeschränkt gestattet: das Fahren in einem Verband. Dieser gilt, wenn mindestens 16 Menschen als Gruppe erkennbar gemeinsam mit dem Rad unterwegs sind.

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Richtig.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist laut Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich gestattet. Das bedeutet jedoch nicht, dass ohne Rücksicht auf andere die Straße besetzt werden darf. So muss, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, hintereinander gefahren werden. In Fahrradstraßen ist es immer erlaubt, nebeneinanderzufahren. Weiterhin uneingeschränkt gestattet: das Fahren in einem Verband. Dieser gilt, wenn mindestens 16 Menschen als Gruppe erkennbar gemeinsam mit dem Rad unterwegs sind

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Falsch.

Es ist für Radfahrer nicht generell verboten, nebeneinanderzufahren. Laut Straßenverkehrs-Ordnung ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich gestattet. Das bedeutet jedoch nicht, dass ohne Rücksicht auf andere die Straße besetzt werden darf. So muss, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, hintereinander gefahren werden. In Fahrradstraßen ist es immer erlaubt, nebeneinanderzufahren. Weiterhin uneingeschränkt gestattet: das Fahren in einem Verband. Dieser gilt, wenn mindestens 16 Menschen als Gruppe erkennbar gemeinsam mit dem Rad unterwegs sind.

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Frage 5

Laut Experten ist Ablenkung maßgeblich für jeden zehnten von einem Pkw verursachten Unfall verantwortlich. Wie viele Meter legt ein Autofahrer bei 50 km/h im Blindflug zurück, wenn er für eine Sekunde abgelenkt ist?

  • A
    5 Meter
  • B
    10 Meter
  • C
    14 Meter

Falsch.

Ist ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur eine Sekunde abgelenkt, dann legt er 14 Meter im Blindflug zurück! Und auch für Radfahrer gilt: Ihre Wahrnehmung ist ebenfalls eingeschränkt, wenn sie im Straßenverkehr telefonieren oder Musik hören. Musik, die so laut ist wie ein mit 50 km/h vorbeifahrendes Auto, erhöht die Reaktionszeit bereits um die Hälfte. Gerade die „schwächeren“ Radfahrer müssen zur eigenen Sicherheit Umgebungsgeräusche oder gar Sondersignale wahrnehmen können. Daher sollten sich sowohl Auto- als auch Radfahrer beim Fahren voll auf die Straße konzentrieren.

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Falsch.

Ist ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur eine Sekunde abgelenkt, dann legt er 14 Meter im Blindflug zurück! Und auch für Radfahrer gilt: Ihre Wahrnehmung ist ebenfalls eingeschränkt, wenn sie im Straßenverkehr telefonieren oder Musik hören. Musik, die so laut ist wie ein mit 50 km/h vorbeifahrendes Auto, erhöht die Reaktionszeit bereits um die Hälfte. Gerade die „schwächeren“ Radfahrer müssen zur eigenen Sicherheit Umgebungsgeräusche oder gar Sondersignale wahrnehmen können. Daher sollten sich sowohl Auto- als auch Radfahrer beim Fahren voll auf die Straße konzentrieren.

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Richtig.

Ist ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur eine Sekunde abgelenkt, dann legt er 14 Meter im Blindflug zurück! Und auch für Radfahrer gilt: Ihre Wahrnehmung ist ebenfalls eingeschränkt, wenn sie im Straßenverkehr telefonieren oder Musik hören. Musik, die so laut ist wie ein mit 50 km/h vorbeifahrendes Auto, erhöht die Reaktionszeit bereits um die Hälfte. Gerade die „schwächeren“ Radfahrer müssen zur eigenen Sicherheit Umgebungsgeräusche oder gar Sondersignale wahrnehmen können. Daher sollten sich sowohl Auto- als auch Radfahrer beim Fahren voll auf die Straße konzentrieren.

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Frage 6

Was müssen Autofahrer beim Abbiegen zwingend tun?

  • A
    Beim Abbiegen sind Blinken und Schulterblick Pflicht.
  • B
    Es reicht beim Abbiegen aus, den Blinker zu setzen und in den Außenspiegel zu schauen.

Richtig.

Für Autofahrer sind beim Abbiegen sowohl das Setzen des Blinkers als auch der Schulterblick Pflicht, denn im sogenannten toten Winkel ist ein Radfahrer trotz Außenspiegel manchmal nicht zu sehen. Um gut gesehen zu werden, sollten auch geradeaus fahrende Radfahrer an Kreuzungen unbedingt den Blickkontakt mit Autofahrern suchen. So schaffen sie Abstimmung und Sicherheit. Radfahrer sollten bei unklaren Situationen auf ihre Vorfahrt verzichten und an einer Ampel versuchen, vor oder hinter dem Pkw zu stehen, um gut gesehen zu werden.

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Falsch.

Für Autofahrer, die abbiegen wollen, reicht Blinken und der Blick in den Außenspiegel allein nicht aus. Beim Abbiegen sind sowohl das Setzen des Blinkers als auch der Schulterblick Pflicht, denn im sogenannten toten Winkel ist ein Radfahrer trotz Außenspiegel manchmal nicht zu sehen. Um gut gesehen zu werden, sollten auch geradeaus fahrende Radfahrer an Kreuzungen unbedingt den Blickkontakt mit Autofahrern suchen. So schaffen sie Abstimmung und Sicherheit. Radfahrer sollten bei unklaren Situationen auf ihre Vorfahrt verzichten und an einer Ampel versuchen, vor oder hinter dem Pkw zu stehen, um gut gesehen zu werden.

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Frage 7

Dürfen Fahrradfahrer Autos überholen, die an Ampeln oder im Stau auf dem rechten Fahrstreifen warten?

  • A
    Ja, Radfahrer dürfen an wartenden Autos vorbeifahren.
  • B
    Nein, Radfahrer müssen sich hinter den Autos anstellen.

Richtig.

Radfahrer dürfen laut Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten – etwa an einer roten Ampel – rechts überholen, soweit ausreichend Platz vorhanden ist. Vorausgesetzt, sie tun dies mit „mäßiger Geschwindigkeit“ und „besonderer Vorsicht“. Dabei sind Radfahrer auf die Rücksichtnahme der Autofahrer angewiesen: Für sie besteht keine Pflicht, rechts neben sich genügend Raum zu lassen. Bedenken Sie als Radfahrer, dass Auto- und Lkw-Fahrer Sie trotz Vorsicht übersehen könnten. Meiden Sie den toten Winkel – im Zweifel also lieber im Blickfeld des Fahrers bleiben oder hinter dem Fahrzeug stehen bleiben.

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Falsch.

Radfahrer müssen sich nur hinter wartenden Autos an Ampeln oder im Stau anstellen, wenn nicht ausreichend Platz ist. Ansonsten dürfen sie rechts überholen. Vorausgesetzt, sie tun dies mit „mäßiger Geschwindigkeit“ und „besonderer Vorsicht“. Dabei sind Radfahrer auf die Rücksichtnahme der Autofahrer angewiesen: Für sie besteht keine Pflicht, rechts neben sich genügend Raum zu lassen. Bedenken Sie als Radfahrer, dass Auto- und Lkw-Fahrer Sie trotz Vorsicht übersehen könnten. Meiden Sie den toten Winkel – im Zweifel also lieber im Blickfeld des Fahrers bleiben oder hinter dem Fahrzeug stehen bleiben.

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Frage 8

Wie verhalten sich Autofahrer beim Aussteigen aus dem Fahrzeug richtig?

  • A
    Durch das Halten signalisiert der Autofahrer deutlich, dass er aussteigen will, und darf daher jederzeit die Tür öffnen.
  • B
    Autofahrer müssen vor dem Aussteigen immer einen Blick über die Schulter werfen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Falsch.

Wenn vor einem Radfahrer plötzlich eine Autotür aufgeht, fehlt die Zeit zum Reagieren und der Unfall ist unausweichlich. Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt dazu: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Als Autofahrer müssen Sie deshalb einen Blick über die Schulter werfen und vorsichtig aussteigen. Für Radfahrer gilt: Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos.

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Richtig.

Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt dazu: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Als Autofahrer müssen Sie deshalb einen Blick über die Schulter werfen und vorsichtig aussteigen. Für Radfahrer gilt: Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos.

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Frage 9

Sind Radfahrer verpflichtet Kleidung mit Reflektoren zu tragen?

  • A
    Ja, Radfahrer müssen mindestens einen sichtbaren Reflektor an ihrer Kleidung tragen, um besser von Autofahrern gesehen zu werden.
  • B
    Nein, das Tragen einer besonderen Kleidung mit Reflektoren ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

Falsch.

Radfahrer sind nicht dazu verpflichtet, besondere Kleidung mit Reflektoren zu tragen. Gut sichtbare Radfahrer haben jedoch ein deutlich geringeres Unfallrisiko. Es ist also wichtig, dass Sie leuchtende Farben oder – noch besser – Kleidung und Accessoires mit fluoreszierenden und reflektierenden Materialien tragen. Autofahrer sehen Sie so deutlich besser und früher. Ihr Rad muss mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein. Lichter am Helm reichen nicht aus und können wegen der Bewegung des Kopfes manchmal nicht sichtbar sein oder schlimmstenfalls sogar verwirren. Blinkende Lichter sind nicht vorschriftsmäßig. Speichenreflektoren hingegen erhöhen die Rundum-Sichtbarkeit. Und für den Fall, dass man doch mal übersehen wird: Mit einem Fahrradhelm fahren Sie am sichersten.

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Richtig.

Wer einen Unfall vermeiden will, muss sich sichtbar machen. Es ist daher nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, beim Radfahren leuchtende Farben oder – noch besser – Kleidung und Accessoires mit fluoreszierenden und reflektierenden Materialien zu tragen. Autofahrer sehen Sie so deutlich besser und früher. Ihr Rad muss mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgestattet sein. Lichter am Helm reichen nicht aus und können wegen der Bewegung des Kopfes manchmal nicht sichtbar sein oder schlimmstenfalls sogar verwirren. Blinkende Lichter sind nicht vorschriftsmäßig. Speichenreflektoren hingegen erhöhen die Rundum-Sichtbarkeit. Und für den Fall, dass man doch mal übersehen wird: Mit einem Fahrradhelm fahren Sie am sichersten.

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Frage 10

Dürfen Radfahrer in Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung fahren?

  • A
    Ja, Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen in beide Richtungen fahren, wenn sie für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind.
  • B
    Nein, Radfahrer müssen sich in Einbahnstraßen genauso wie Autos an die eine Fahrtrichtung halten.

Richtig.

Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen auch entgegen der angezeigten Fahrtrichtung unterwegs sein, wenn sie für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind. Unter dem „Einfahrt verboten“-Schild am Ende der Straße hängt dann ein weißes, rechteckiges Schild mit Fahrradsymbol und der Aufschrift „frei“. Ein ähnliches Schild mit Fahrradsymbol und entgegengesetzten Pfeilen warnt Autofahrer am Beginn der Einbahnstraße vor dem möglichen Gegenverkehr. Für Radfahrer gilt: Autofahrer rechnen in diesen Fällen nicht mit Radfahrern, die ihnen in der Fahrbahnmitte entgegenkommen. Schon gar nicht mit nebeneinanderfahrenden Radlern. Halten Sie sich also möglichst weit rechts, fahren Sie hintereinander und beachten Sie die Vorfahrtsregeln. Als Autofahrer müssen Sie entgegenkommenden Radfahrern auf der linken Fahrbahnseite ausreichend Platz lassen.

Zur Auswertung

Falsch.

Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen auch entgegen der angezeigten Fahrtrichtung unterwegs sein, wenn sie für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind. Unter dem „Einfahrt verboten“-Schild am Ende der Straße hängt dann ein weißes, rechteckiges Schild mit Fahrradsymbol und der Aufschrift „frei“. Ein ähnliches Schild mit Fahrradsymbol und entgegengesetzten Pfeilen warnt Autofahrer am Beginn der Einbahnstraße vor dem möglichen Gegenverkehr. Für Radfahrer gilt: Autofahrer rechnen in diesen Fällen nicht mit Radfahrern, die ihnen in der Fahrbahnmitte entgegenkommen. Schon gar nicht mit nebeneinanderfahrenden Radlern. Halten Sie sich also möglichst weit rechts, fahren Sie hintereinander und beachten Sie die Vorfahrtsregeln. Als Autofahrer müssen Sie entgegenkommenden Radfahrern auf der linken Fahrbahnseite ausreichend Platz lassen.

Zur Auswertung

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Weitere Tipps und Lösungen für das richtige Verhalten und mehr Verständnis zwischen Fahrrad- und Autofahrern finden Sie in der Langenscheidt-Broschüre Pkw – Fahrrad.