Verkehrsunfälle: So gefährdet sind Radfahrer

Am häufigsten kommen Radfahrer bei Unfällen mit Pkw-Fahrern zu Schaden. Wie beugen Radler Unfällen am besten vor?

 

14.09.2020

Radfahrer gehören zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. 2019 ereigneten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 87.253 Unfälle mit Personenschaden mit Fahrradbeteiligung. Damit waren Radfahrer nach Pkw-Fahrern am häufigsten in Unfälle involviert, bei denen Menschen zu Schaden kamen. 86.897 Radfahrer wurden verletzt, 445 getötet. Jeder vierte Verletzte und fast jeder siebte Verkehrstote im Straßenverkehr war 2019 demnach ein Radfahrer. 

Deutlich mehr Unfälle innerorts

In den Städten hat sich das Fahrrad als Verkehrsmittel etabliert. Die Kehrseite ist: 2019 ereigneten sich 90 Prozent der Fahrradunfälle mit Personenschaden innerorts. Hier verzeichnete die Polizei 92 Prozent aller leichtverletzten, 82 Prozent aller schwerverletzen und 61 Prozent aller getöteten Radfahrer. Auf der Landstraße ereigneten sich hingegen nur zehn Prozent aller Fahrradunfälle mit Personenschaden – die Polizei registrierte hier acht Prozent der leichtverletzten, 18 Prozent der schwerverletzten und 39 Prozent der getöteten Radfahrer. 

Schwerwiegende Folgen: Unfälle mit Lastkraftwagen

Unfälle mit Personenschaden zwischen Güterkraftfahrzeugen und einzelnen Radfahrern nahm die Polizei 2.958 Mal auf. Dabei starben 74 Radfahrer, 2.892 wurden verletzt. 

Die meisten getöteten Pedelec-Fahrer sind Senioren

Elektrofahrräder sind gefragt: Gab es 2014 in Deutschland 1,6 Millionen Modelle mit elektrischem Hilfsantrieb, waren es 2019 schon 5,9 Millionen. Mit der Beliebtheit steigen aber auch die Unfallzahlen. 2014 nahm die Polizei 2.245 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden auf – 2019 stieg die Zahl auf 11.091. Dabei wurden 10.505 Pedelec-Fahrer verletzt, 118 getötet.  

Kinder verunglücken besonders häufig

Für Kinder ist das Fahrrad meist das erste Verkehrsmittel, mit dem sie dann später auch allein unterwegs sind und häufig den Schulweg bestreiten. Doch selbst mit 10 Jahren können sie noch nicht alle komplexen Verkehrssituationen und Gefahren ganz richtig einschätzen und auch nicht das Verhalten und die Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer. Wenn unter 15-Jährige 2019 im Straßenverkehr verunglückten, geschah das am häufigsten auf dem Fahrrad (61 Prozent). Kinder unter 15 Jahren waren am häufigsten an Fahrradunfällen beteiligt (11 Prozent), gefolgt von 15- bis 20-Jährigen (zehn Prozent) und 50- bis 54-Jährigen (neun Prozent). 

Häufigster Fehler: falsche Straßenbenutzung

Von den 355.084 Verfehlungen aller Fahrer, die 2019 zu einem Unfall mit Personenschaden führten, entfielen 59.162 auf Radfahrer. Damit ist für jeden sechsten Fehler ein Radfahrer verantwortlich. Mit Blick auf die Verfehlung „falsche Straßenbenutzung“ ging sogar jeder zweite Fehler auf das Konto von Radfahrern. Das beinhaltet die verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (6.547), Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot (3.026) oder die Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße) (1.589). In vielen Fällen setzten sich Radfahrer also wissentlich unnötigen Gefahren aus. Die drei häufigsten Fehler von Radfahrern bei Unfällen mit Personenschaden:

● Falsche Straßenbenutzung (11.205)

● Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Ausfahren (5.521)

● Fehlverhalten beim Gewähren von Vorfahrt/Vorrang (5.095)

Wichtige Regelungen für Radfahrer im Straßenverkehr

An diese Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich Radfahrer halten. Ein Auszug:
 

● Gekennzeichnete Radwege mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 müssen Radfahrer nutzen. Die Fahrbahn zu benutzen, ist dann für Radfahrer nicht erlaubt. Versperrt beispielsweise ein falsch parkendes Auto oder ein umgestürzter Baum den Radweg, müssen Radfahrer absteigen und ihr Rad schieben. Ist die Benutzung unmöglich oder unzumutbar, dürfen sie vorsichtig auf die Straße fahren, müssen vorbeifahrenden Fahrzeugen aber Vorrang lassen. Hinter dem Hindernis müssen sie sofort wieder auf den Radweg zurück.

 

● Fahrradfahrer dürfen prinzipiell nebeneinander fahren, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Mehr als 15 Radfahrer, die einen geschlossenen Verband bilden, dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Auf Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. 

 

● Ablenkung ist auch für Radfahrer gefährlich. Der Griff zum Smartphone während der Fahrt sowie zu laute Musik im Kopfhörer sind verboten.

 

● Vor dem Abbiegen rechtzeitig Handzeichen geben, beim Abbiegen Schulterblick nicht vergessen.

 

● Als Radfahrer müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen; notfalls auf das eigene Recht verzichten.

 

● In Einbahnstraßen müssen sich Fahrradfahrer an die vorgegebene Richtung halten, sofern nicht eigens aufgestellte Schilder das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung erlauben.

 

● Seit dem 1. Januar 2017 gilt für Radfahrer beim Überqueren einer Straße mit Lichtzeichenanlage: Fehlt eine spezielle Ampel für Radfahrer, sind die Lichtzeichen für den Autoverkehr zu beachten. Ist eine gesonderte Radfahrerampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Das bedeutet, dass man bei „Rot“ auch dann stehen bleiben muss, wenn die Ampel für Autofahrer noch „Grün“ anzeigt.

So verhalten sich Radfahrer richtig

● Ein Fahrradhelm ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber schwere Unfallfolgen mindern und somit nachweislich Leben retten. Für „Pedelecs 45“, die per Motor bis 45 km/h unterstützen und rechtlich nicht mehr als „Fahrräder“ sondern als Kraftfahrzeuge behandelt werden, gelten andere Regeln: z.B. besteht eine Helmpflicht und sie dürfen weder innerorts noch außerorts Radwege benutzen.

 

● Autofahrer und besonders Führer von Güterkraftwagen haben nur einen sehr eingeschränkten Rundumblick. Vor allem beim Abbiegen oder Spurwechsel sollten Radfahrer vermeiden, sich im toten Winkel aufzuhalten. Radfahrer sollten defensiv agieren und fahren erst an Fahrzeugen rechts vorbei, wenn sie – möglichst durch Blickkontakt – sichergestellt haben, dass sie wahrgenommen wurden.

 

● Benutzen Sie den Radweg und fahren Sie in der vorgegebenen Richtung. Autofahrer rechnen selten mit entgegenkommenden Radfahrern auf der falschen Seite. Radweg also nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Ausnahme: beschilderter Zweirichtungsradweg.

 

● Bei Dunkelheit und schlechter Sicht helfen Kleidung und Zubehör mit reflektierenden und fluoreszierenden Materialien, um von den motorisierten Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen zu werden. Ebenfalls auf funktionstüchtige Lichtsysteme, also die richtige Beleuchtung, Rückstrahler und Reflektoren achten. Vorsicht bei parkenden Autos: Es könnte jemand unachtsam die Tür öffnen, um auszusteigen.

 

● Vorsicht bei parkenden Autos: Es könnte jemand unachtsam die Tür öffnen, um auszusteigen.

 

● An Fußgängerüberwegen und in Fußgängerzonen absteigen.

 

● Wer als Radfahrer die Promillegrenze überschreitet, riskiert seine Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen über Radfahrer im Straßenverkehr gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, der Deutschen Verkehrswacht und hier als Download: