Andere Länder, andere Sitten

Rabatt auf Bußgeld oder Einschränkungen für Fahranfänger: Diese Verkehrsvorschriften im Ausland sollten deutsche Autofahrer kennen.

 

27.07.2017

In den Sommerferien fahren viele Deutsche mit dem Auto ins Ausland. Oder sie mieten dort einen Wagen. Worauf Urlauber selten vorbereitet sind: Manche Verkehrsregeln unterscheiden sich teilweise erheblich von den Bestimmungen in Deutschland. Ein Blick auf einige ausgewählte Regeln in den beliebten Reiseländern Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Griechenland.

 

Der Wagen ist sicher beladen, der Tank ist voll, der Reifendruck stimmt. Endlich kann es losgehen: Man bricht mit der Familie in den wohlverdienten Urlaub auf. Allmählich stellt sich ein Gefühl der Entspannung ein. Doch allzu locker sollten Autofahrer die Fahrt ins Ausland nicht nehmen. Neben Müdigkeit und Unkonzentriertheit, die sich auf langen Fahrten einschleichen, müssen Pkw-Fahrer teilweise mit außergewöhnlichen Verkehrsregeln rechnen, sobald sie die Grenze passieren.

Österreich

Wer die Polizei nach einem Verkehrsunfall unnötig beansprucht, wird in Österreich unter Umständen zur Kasse gebeten. Rufen zum Beispiel Autofahrer wegen eines reinen Sachschadens die Ordnungshüter, obwohl ein Datenaustausch mit dem Unfallgegner gereicht hätte, müssen Betroffene die sogenannte „Blaulichtsteuer“ zahlen. In diesem Fall wird eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro fällig. Keinen Spaß verstehen Österreicher auch bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht auf Autobahnen: Mautsünder müssen eine Ersatzmaut von 120 Euro zahlen. Wer auch das verweigert, muss mit bis zu 3.000 Euro Strafe rechnen.

Spanien

In dem beliebten Reiseland haben reuige Verkehrssünder Chancen auf Rabatt. Wer in Spanien sein Bußgeld innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Bescheides entrichtet, dem werden bis zu 50 Prozent erlassen. Was Reisende ebenfalls beachten sollten: Sind sie in dem Land auf der iberischen Halbinsel mit einem Wagen mit spanischem Kennzeichen unterwegs, müssen sie – anders als in Deutschland – zwei Warndreiecke mitführen. Der Grund: Wenn der Wagen liegen bleibt, ist ein Warndreieck vor dem Fahrzeug aufzustellen, das andere dahinter. Auf diese Weise werden Autofahrer beider Fahrtrichtungen rechtzeitig gewarnt.

34% der deutschen Urlauber reisen mit dem Auto ins Ausland.

Frankreich

In Deutschland haben Autos im Kreisverkehr Vorfahrt – in Frankreich jedoch nicht: Dort haben Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, Vorrang. Ausnahme: Verkehrsschilder zeigen eine anderweitige Regelung an. Außergewöhnlich sind außerdem die Zahlungsmethoden für Parksünder. Knöllchen können Betroffene in Frankreich oft in einem Tabakladen mit dem Kauf einer Bußgeldmarke („Timbre amende“) begleichen. Ähnlich wie in Spanien belohnt der Gesetzgeber auch grundsätzlich das schnelle Bezahlen von Bußgeldern: Rabatte von 13 Euro bis 45 Euro sind möglich.

Italien

In Italien gilt besondere Obacht für Fahranfänger: Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf Schnellstraßen nur 90 km/h statt üblicherweise 110 km/h fahren, auf Autobahnen nur 100 km/h statt 130 km/h. Sehr hart werden Alkoholdelikte bestraft. Wie in den meisten europäischen Ländern gilt am Steuer zwar die Grenze von 0,5 Promille. Ein Verstoß kostet jedoch mindestens 530 Euro.

Wer mit mehr als 1,5 Promille im Blut am Steuer erwischt wird, dem droht in Italien sogar die Enteignung, sofern das Auto ihm gehört. Ebenfalls zu beachten ist das bedingte Rauchverbot: Wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren, müssen Autofahrer bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von 500 bis 5.000 Euro rechnen. Wie in Spanien und Frankreich gibt es für Schnellzahler Rabatte – in Italien bis zu 30 Prozent.

Griechenland

Ähnlich wie in Italien ist Rauchen am Steuer untersagt. Das gilt in Griechenland, sofern Kinder unter 12 Jahren in privaten Pkws mitfahren. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 1.500 Euro. Ebenfalls berücksichtigen sollten Urlauber besondere Halte- und Parkregeln. So gelten beispielsweise Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie nur in ungeraden Monaten, solche mit zwei senkrechten Linien wiederum in geraden Monaten. Grundsätzlich müssen Autofahrer in Griechenland bei Verstößen aller Art bedenken: Begleichen sie das Bußgeld nicht innerhalb von zehn Tagen, müssen sie mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen.

Vor dem Urlaub lohnt sich in jedem Fall ein Blick auf die internationalen Verkehrsregeln – damit es im Ausland keine bösen Überraschungen gibt und man die Sommerferien genießen kann. Denn am sichersten und günstigsten sind Autofahrer unterwegs, wenn sie sich an die Vorschriften halten. Egal wo.

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