22.02.2017
„Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht!“: Dieser Rat der Polizei an alle Autofahrer ist nicht nur in der Karnevalszeit hilfreich. Doch während der närrischen Tage ist die Verlockung besonders groß: ausgelassene Stimmung, bunte Umzüge. Und jede Menge Alkohol. Bei Trunkenheit am Steuer hört der Spaß allerdings auf.
Einmal anstoßen wird doch erlaubt sein. Und ein Bier ist doch eigentlich kein Bier, oder? Falsch! Auch an Karneval gibt es für Narren keinen Freifahrtschein, wenn es um Alkohol am Steuer geht – Restalkohol am nächsten Tag miteingeschlossen. Damit kein Führerscheinentzug oder Schlimmeres droht, bleibt das Auto am besten gleich zu Hause.
Alkohol am Steuer
Trunkenheit am Steuer ist für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige ein absolutes Tabu. Für sie gilt die Grenze von 0,0 Promille. Bei einem Verstoß drohen nicht nur ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. „Weiter wird auch der Besuch eines Verkehrsseminars angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert“, sagt Rechtsanwalt Frank Häcker, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter
Eine Ordnungswidrigkeit begehen Autofahrer ab 0,5 Promille hinterm Steuer. Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folgen. Ab 1,1 Promille ist von absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede, was in jedem Fall ein Strafverfahren nach sich zieht. Neben einer Geldstrafe für Ersttäter oder einer Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter wird dem Fahrer außerdem der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.
Ein Strafverfahren droht
Aber auch ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren bei einem Unfall oder alkoholbedingten Fahrfehlern. Ist Trunkenheit am Steuer die Unfallursache, ist das immer eine Straftat. Die Alkoholfahrt kann zu ganz erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. „Auch die Kaskoversicherung kann in solchen Fällen ihre Leistung auf Null senken“, betont Häcker.
Restalkohol
Erst ungefähr eine Stunde nach dem letzten Alkoholgenuss ist der gesamte Alkohol im Blut angereichert. Die Leber baut etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Das heißt also: Wer bis zwei Uhr nachts viel Alkohol trinkt und um drei Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, der hat morgens um neun Uhr immer noch 0,9 Promille. Der Restalkohol baut sich übrigens nicht schneller ab, wenn man Kaffee, Wasser oder Säfte trinkt. Auch deftiges Essen oder eine Kopfschmerztablette beschleunigen diesen Prozess nicht.
Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht.
Kostüme
"Narren, die sich mit roter Clownsnase und Perücke ans Steuer setzen, bekommen kein Problem: Solange das Kostüm nicht die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken, darf man auch verkleidet fahren", sagt Häcker. Einzig die überdimensionierten Clownsschuhe zieht der Narr besser aus: Gas geben und sicher bremsen ist damit nicht möglich.
Kostümierten Verkehrssündern, die auf dem Beweisfoto der „Blitzanlage“ nicht zu erkennen sind, drohen zwar keine direkten Konsequenzen. Aber: „Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, weil er zu stark verkleidet ist, kann dem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden“, betont Anwalt Häcker.
Fahrrad
Und wer das Auto stehen lässt und gleich aufs Fahrrad umschwenkt? Der hat schon viel richtig gemacht. „Fahrradfahrer können sich problemlos verkleiden, solange sie ihr Rad sicher fahren können“, sagt Häcker. Ein Pedalritter mit Helm? „Ein Ritterhelm ist kein Problem, eine schwere Ritterrüstung schon eher“, meint der Anwalt.
Führerscheinentzug auch hier möglich
Sich alkoholisiert auf den Sattel zu schwingen, kann jedoch ebenfalls unangenehme Folgen haben. Wer von der Polizei aufgehalten wird, weil er Auffälligkeiten zeigt, muss ab 0,3 Promille mit Strafen rechnen. „Ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig“, erklärt Häcker. ,,Deshalb ordnet die Führerscheinbehörde ab 1,6 Promille neben einem Bußgeld und drei Punkten eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an“, sagt Häcker. Und die kann durchaus den Führerscheinentzug zur Folge haben.
Öffentliche Verkehrsmittel und Taxi
Noch besser ist es also, Auto und Fahrrad an den närrischen Tagen stehen zu lassen und sich ein Taxi zu nehmen oder auf Bus und Bahn auszuweichen. Gerade in der Karnevalszeit bieten auch die öffentlichen Verkehrsbetriebe vielerorts spezielle Spätfahrten an – damit alle Narren sicher nach Hause kommen.