Krank – und trotzdem ein Kraftfahrzeug führen?
Wer sich krank hinter das Steuer setzt, riskiert einen Unfall.
31.08.2018
Egal ob mit Medikamenten behandelt oder nicht – wer krank ein Fahrzeug führt, riskiert einen Unfall. Oft sogar mit schwerwiegenden Folgen. Viele Menschen haben sich bereits einmal mit einem fiebrigen Infekt oder einem verstauchten Fuß hinter das Lenkrad gesetzt. Und nicht nur schwere Krankheiten wie Herzschwäche oder Epilepsie können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sondern auch vermeintlich harmlose Medikamente wie Hustensaft und Antiallergika oder Tabletten gegen Kopfschmerzen. Diese Arzneimittel können auch als nicht verschreibungspflichtige Varianten Müdigkeit hervorrufen und damit die Reaktionszeit deutlich verlangsamen. Für den Straßenverkehr lautet die Frage: Werde ich zum Sicherheitsrisiko, wenn ich krank ein Kraftfahrzeug führe?
Versicherungsschutz bei Fahrten mit körperlichen Einschränkungen
Grundsätzlich legt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) fest, wer wann und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug führen darf. Paragraf 2 regelt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Die Anlagen 4 und 5 der FeV beschreiben einzelne (chronische Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen und legen fest, ob man damit ein Fahrzeug eingeschränkt bzw. unter gewissen Voraussetzungen führen darf oder grundsätzlich nicht. Bei Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit beispielsweise etwa gilt ein klares Nein.
Fahrzeuglenker haben laut § 2 der Fahrerlaubnisverordnung jedoch auch ohne spezifische Erkrankungen eine hohe Eigenverantwortung in Bezug auf ihren aktuellen Gesundheitszustand: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage fühlt, ein Fahrzeug zu führen, muss es stehen lassen. Das gilt insbesondere, wenn die Krankheit mit Medikamenten behandelt wird. Grundsätzlich sollte der Fahrzeugführer bei einer Krankheit immer den Rat des behandelnden Arztes befolgen und sich erst dann wieder hinter das Steuer setzen, wenn der Mediziner keine Bedenken mehr hat. Handelt ein Patient entgegen des Rats des Mediziners und verursacht einen Unfall, handelt es sich um einen grob fahrlässig herbeigeführten Schaden. Die Versicherung kann dann im Zweifelsfall die Schadensregulierung verweigern. Die Anlagen 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung sowie die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“- herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen - sind die Grundlagen für Ärzte zur Beurteilung der Fahreignung.
Was muss ich als Fahrzeugführer bei einer Diabetes beachten?
Bei einer Diabetes-Erkrankung können unter anderem starke Blutzuckerschwankungen gravierende Auswirkungen haben. Die Unterzuckerung (Hypoglykämie) führt zunächst oft zu Schwitzen und in der Folge bis zu Sehstörungen oder gar zum Koma. Lange Zeit standen deshalb Berufskraftfahrer bei einer Diabetes-Diagnose vor dem beruflichen Aus. Heute ist Diabetes, bei konsequenter ärztlicher Behandlung, grundsätzlich gut in den Griff zu bekommen, sofern die Patienten auf die richtigen Blutzuckerwerte eingestellt sind. Neben der ärztlichen Überwachung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sind Schulungen der Patienten notwendig, da nur so ein ausreichend sicherer Umgang mit der Erkrankung und der Medikation möglich ist. Bei guter Einstellung der Blutzuckerwerte und ausreichender Wahrnehmung insbesondere von Unterzuckerungen kann ein Kraftfahrzeug gefahrlos geführt werden. Regelmäßige Begutachtungen ermöglichen so auch Berufskraftfahrern den Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Fahren mit akutem Herzleiden?
Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder zu hohem oder niedrigem Blutdruck ein Kraftfahrzeug führen. Allerdings ist hier die Einschätzung des behandelnden Arztes maßgebend. Gleiches gilt nach einer Herzoperation (z. B. Bypass) oder einem Herzinfarkt. Abhängig von der Schwere der Krankheit kann unter Umständen schon bald nach Krankenhausentlassung wieder selbstständig ein Kraftfahrzeug geführt werden. Manchmal ist es ratsam, eine weitere Stabilisierung abzuwarten. Es gilt auch hier: Führt man zu früh ein Kraftfahrzeug und verursacht einen Unfall, kann die Versicherung bei erwiesenermaßen beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit Zahlungen verweigern.
Gehirnerschütterung – fahren erlaubt?
Wann man nach einer Gehirnerschütterung wieder aktiv am Verkehr teilnehmen darf, hängt von der Schwere des Schädel-Hirn-Traumas ab. Typische Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Gleichgewichtsstörungen beeinträchtigen die Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen. Auch hier entscheidet der Arzt, wann der Patient wieder ans Steuer darf.
Bei diesen Demenz-Merkmalen darf man kein Fahrzeug führen
Eine Demenzerkrankung führt früher oder später zur Unfähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen. Auch bei Demenz ist eine kontinuierliche ärztliche Beobachtung dringend notwendig, um festzustellen, wie lange die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist. Studien zeigen, dass die Fahrtauglichkeit bei einer Demenz im Anfangsstadium noch gegeben sein kann. Spätestens, wenn sich Einschränkungen, z.B. Verfahren auf bekannten Strecken oder Unsicherheiten beim Abbiegen und an Kreuzungen bemerkbar machen, darf der Patient keinesfalls mehr ein Fahrzeug führen.
Mit Epilepsie nur ausnahmsweise ein Fahrzeug führen
Mit einer Epilepsie ein Kraftfahrzeug zu führen, bringt besondere Gefahren mit sich. Die plötzlich auftretenden Krämpfe führen womöglich dazu, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Epilepsie wird mit speziellen Arzneimitteln (Antiepileptika) behandelt. Der behandelnde Arzt trifft die Entscheidung, ob der Patient weiter ein Kraftfahrzeug führen darf. Als Leitfaden gelten auch hier die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“. In Ausnahmefällen darf auch ein Epilepsie-Patient ein Kraftfahrzeug führen. Entscheidend ist unter anderem, wie lange der jüngste epileptische Anfall zurückliegt und wodurch er verursacht wurde (z. B. Medikamente, Stress, Schlafmangel). Besonders strenge Regeln gelten für Berufskraftfahrer.
Schmerzmittel können die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs herstellen oder einschränken
Mitunter erlauben erst Schmerzmittel die Teilnahme am Straßenverkehr. Denn, wenn sie wirken, sind beeinträchtigende Schmerzen wie weggeblasen. Starke Medikamente können jedoch auch zu Einschränkungen führen. Sind die Schmerzmittel opiat- oder cannabishaltig, müssen Patienten auf ihre Fahrtüchtigkeit achten und gegebenenfalls auf das Fahren verzichten. Hier gilt: Der Fahrer darf sich nur ans Steuer setzen, wenn der behandelnde Arzt das ausdrücklich erlaubt. Insbesondere in der Eingewöhnungs- und Umstellungsphase ist besondere Vorsicht geboten. Am besten Fahren Cannabis-Therapie-Patienten so lange nicht, bis unerwünschte Nebenwirkungen nicht mehr auftreten. Bei Verkehrskontrollen ist es ratsam, eine ärztliche Therapie-Bescheinigung oder einaktuelles Rezept der Polizei vorzulegen um den Verdacht einer Drogenfahrt zu verhindern.
Wie mindere ich das Risiko, krankheitsbedingt einen Unfall zu verursachen?
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich vor Fahrtantritt fragen, ob er seiner Verantwortung im Straßenverkehr gerecht werden kann:
● Fühle ich mich ausgeruht und so fit, dass ich Auto fahren kann?
● Kann ich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen?
● Beeinflussen Medikamente, die ich eingenommen habe, meine Fahrtüchtigkeit?
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Weiterführende Links
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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