Mit 1 PS durch den Verkehr

Wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, wenn Sie Pferden oder anderen Tieren im Straßenverkehr begegnen.

 

20.12.2019

Pferde sind schreckhafte Tiere. Ein aufziehender Sturm, das Läuten einer Fahrradklingel, eine Unebenheit auf dem Weg – mehr braucht es nicht, um die Tiere scheuen zu lassen. Ihr Fluchtinstinkt bei vermeintlicher Gefahr macht es für Menschen schwer, die Tiere zu kontrollieren. Erst kürzlich machte eine 15-jährige Reiterin aus Thüringen diese Erfahrung. Ein Traktorfahrer fuhr am Ortseingang einer kleinen Gemeinde dicht auf die Reiterin und ihr Pferd auf, dabei ließ er das Fahrzeug durch Tritt aufs Gaspedal mehrmals aufheulen. Das Pferd reagierte unruhig, die Reiterin fiel zu Boden und verletzte sich.

Pferde gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Fahrzeuge. Wer ihnen im Verkehr begegnet, sollte besonders vorsichtig sein – auch aus eigenem Interesse. Denn nicht allein die Tiere und ihre Halter sind gefährdet: Für einen 76 Jahre alten Radfahrer endete ein Überholmanöver dreier Pferde mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Als sich der Radler den Pferden näherte, erschrak eines, begann rückwärts zu laufen und stieß mit dem Radfahrer zusammen.

Zwar sind Pferde nicht mehr so regelmäßig im Straßenverkehr anzutreffen wie einst, dennoch vermelden Polizeidienststellen in Deutschland regelmäßig Fälle wie diesen – meist in ländlichen Gebieten. 2018 waren 607 Tierführer oder Treiber an Unfällen mit Personenschäden beteiligt, zusätzlich dazu 77 bespannte Fuhrwerke, wie das Statistische Bundesamt in seiner Verkehrsunfallstatistik 2018 ausweist.

So reagieren Sie bei Reitern und Gespannen richtig

● Ob als Pkw- oder Lkw-Fahrer, Motorradfahrer oder Radler: Halten Sie beim Überholen ausreichend Abstand zu den Pferden – mindestens 1,5 Meter.

 

● Fahren Sie sehr langsam und in gleichmäßigem Tempo am Gespann oder am Reiter vorbei, beschleunigen Sie nicht unvermittelt und lassen Sie das Fahrzeug nicht unvermittelt aufheulen.

 

● Hupen Sie nicht.

 

● Fahren Sie so, dass Sie abrupte Bremsmanöver vermeiden.

 

Dass Tiere eine Gefahr im Straßenverkehr sein können, ist vor allem bei Wildwechseln vielen Autofahrern bewusst. Ähnlich unberechenbar können jedoch auch Pferde reagieren – auch wenn sie geführt oder geritten werden. Im Frühjahr sind besonders in den südlichen Regionen Deutschlands Rinder- und Schafherden zu sehen, die zum Weiden auf die Almen getrieben werden – ebenso wie im Herbst beim Almabtrieb, wenn das Vieh von den Bergweiden ins Tal überführt wird. Dabei ist für Verkehrsteilnehmer erhöhte Rücksicht geboten.

Bei aller Rücksicht, die andere Verkehrsteilnehmer walten lassen müssen, wenn Sie Tieren im Straßenverkehr begegnen: Die StVO nimmt insbesondere die Halter von Pferden und anderen Haus- und Stalltieren in die Pflicht. Laut Paragraph 28 sind sie „nur dann auf der Straße zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.“

Der Blick in die Statistik zeigt, dass 2018 mehr als 80 Prozent aller Tierführer, Treiber oder Fahrer von bespannten Fuhrwerken die Hauptverursacher bei Unfällen mit Personenschäden waren.

Die Pflichten der Reiter

● Pferde und Gespanne gelten als Fahrzeuge – damit müssen sich die Reitenden an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Auch für sie gelten damit das Rechtsfahrgebot, die Verbindlichkeit der Verkehrszeichen und die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.

 

● Wer sein Pferd im Straßenverkehr führt, muss laut Straßenverkehrs-Ordnung dazu fähig sein. Einen Führerschein, der diese Fähigkeit dokumentiert, gibt es allerdings nicht.

 

● Bei Dunkelheit müssen Reiter für ausreichend Beleuchtung sorgen. Wie am Fahrrad gilt: Vorn weißes Licht, hinten eine rote Rückleuchte. Kleidung mit reflektierendem und fluoreszierendem Material erhöht die Sichtbarkeit zusätzlich.

 

● Weil Pferde als Fahrzeuge gelten, müssen Reiter den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Straßenseite nutzen. Ist ausreichend Platz, der durch eine weiße Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, ist dieser Straßenraum zu nutzen.

 

● Reitwege, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind, das ein Pferd und einen Reiter als Piktogramm zeigt, müssen Reiter benutzen (Verkehrszeichen 238). Wege, die dasselbe Piktogramm auf weißem Grund mit roter Umrandung zeigen, dürfen Reiter indes nicht benutzen (Verkehrszeichen 257-51).

 

● Eine Helmpflicht gibt es für Reiter nicht. Dennoch wird dringend empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen, um schweren Kopfverletzungen durch eventuelle Stürze vorzubeugen.

 

Bilder: shutterstock