Schicksalsjahre 1969 und 1970

18.693 Menschen starben 1969 innerhalb eines Jahres im Straßenverkehr, ein Jahr darauf sogar 21.332. Was hat sich seitdem in Sachen Verkehrssicherheit in Deutschland verändert?

 

30.04.2020

1969: Freie Fahrt für freie Bürger. Es gibt keine Tempolimits auf den Straßen der Bundesrepublik. Bereits 15 Jahre zuvor bricht ein gesellschaftlicher Diskurs über die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit aus. Der damalige Vizepräsident des ADAC, Hans Bretz, lehnt dies wie viele andere Menschen zu dieser Zeit mit folgenden Worten entschieden ab. „Der Fortschritt der Zivilisation kostet auch Opfer.“
Er sollte Recht behalten. Nachdem die statistische Kurve der jährlichen Verkehrstoten mit der Zeit immer weiter nach oben schnellt, sterben 1970 so viele Menschen im Straßenverkehr wie nie zuvor, nämlich 21.332.

Das Statistische Bundesamt erhebt seit 1953 die Zahl der Verkehrstoten.

Verkehrssicherheit vor 50 Jahren – Eine Retrospektive

Zuerst ein kurzer Blick in die Gegenwart. Rund 50 Jahre nach dem Rekordhoch und 50 Jahre nach Gründung des DVR verlieren 3.059 Menschen (2019) im geeinten Deutschland ihr Leben im Straßenverkehr. Der Bestand an gemeldeten PKW hat sich seit 1970 mehr als verdreifacht. Ein Fakt, der das Jahr 1970 in ein noch dramatischeres Licht rückt: Gemessen am Fahrzeugbestand war zu dem Zeitpunkt das Risiko, bei Unfällen im Straßenverkehr zu sterben, 16 mal höher als in den 2010er Jahren. Dennoch ist auch die heutige Zahl der Getöteten nicht zu akzeptieren.

Was hat entscheidend zur bisherigen Senkung der Verkehrsunfallzahlen beigetragen? Zum Beispiel die Fahrzeugtechnik: Damals waren Fahrzeugmodule, die ausschließlich zur Sicherheit der Insassen beitragen, noch keine Automobil-Realität. Es gab keine Sicherheitsgurte und ein „aufblasbarer Behälter, der sich im Falle der Gefahr (…) aufbläht“, wie Auszüge aus der Patentschrift des Airbags aus dem Jahr 1951 verraten, ist noch Fiktion. Es sollen noch drei Jahrzehnte vergehen, bis dieser zur Standausrüstung in jedem Fahrzeug gehört. Was heutzutage nicht mehr wegzudenken ist, rettet Autofahrern erst seit Anfang der 1970er Jahre den Hals, genauer gesagt die Halswirbel – eine integrierte Kopfstütze. Gerade bei Aufprallunfällen gegen andere Fahrzeuge, Bäume oder Zäune dominieren Schädel-Hirn-Traumata, die in leichten Fällen durch Kopfstützen abgemildert werden können.

Fünf Errungenschaften der Unfallrettung

Die Geschichte der Verkehrssicherheit ist vor allem eine stetige Entwicklung und Verbesserung der Fahrzeugsicherheit, der Verkehrsinfrastruktur, der Aufklärung – und eine des Aufbaus des Rettungsdienstes. Der jährliche Rückgang der Verkehrstoten ist auch dem Einsatz von Rettungskräften zu verdanken. In den letzten vier Jahrzehnten hat sich in technischer und politischer Hinsicht einiges getan.
Eine Übersicht wichtiger Etappen:

 

10. Juli 1971: Notarzt 24/7

Als erste Stadt in Deutschland ist in Stuttgart ein vollausgerüsteter Notarztwagen rund um die Uhr im Einsatz. Kurz darauf wird im Rest der Bundesrepublik nachgezogen.

 

06. Dezember 1971 –  Geburtsstunde des Rettungsdienstes 

Zum ersten Mal werden Krankenwagen mit medizinischer Ausrüstung bestückt. Dadurch können Unfallopfer schon auf dem Weg ins Krankenhaus versorgt werden.

 

06. September 1972 – Rettungshubschrauber

Mit der Gründung der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) werden erstmals Hubschrauber zur Rettung von Verunglückten eingesetzt. Das erste Luftrettungszentrum befindet sich in Stuttgart.

 

06. Juni 1975 – Telematik

In speziell eingerichteten Notarztwagen können Patientendaten direkt in die Klinik übermittelt werden, wodurch wichtige Zeit bei der Übergabe eingespart werden kann.

 

1. September 1989 – Ausbildung zum Rettungssanitäter

Das Berufsbild und die Ausbildung des „Rettungsassistenten“ wird gesetzlich geregelt. Im Jahr 2014 wurde es durch den „Notfallsanitäter“ abgelöst.

 

01. September 2006 – Handyortung im Notfall

Eine Ortungsplattform für die Rettungsleitstelle ermöglicht eine schnellere Ankunft am Unfallort.

Autofahren trotz Alkoholgenuss gilt jahrzehntelang als Kavaliersdelikt

Die politische Trendwende nach 1969

Die steigenden Unfall- und Getötetenzahlen führen 1969 endlich zu einer deutlichen Reaktion aus der Politik. Um Verkehrssicherheit in den öffentlichen Fokus zu rücken, gilt es, politische Entscheidungen zu Regelungen und Verboten schnell voranzutreiben und den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. Vorreiter und Wegweiser ist der 1969 vom damaligen Bundesverkehrsminister Georg Leber gegründete Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Er hat die Aufgabe, die Verkehrssicherheitsarbeit zu koordinieren und die Kräfte aller Partner zu bündeln und startet die bundesweite Kampagne „Hallo Partner – Danke schön“. Nach 1970 sinkt die Zahl der Verkehrstoten von Jahr zu Jahr.

 

1972: Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen
Der anfänglich erwähnte Diskurs über ein Tempolimit führt erstmals zu einem dreijährigen Großversuch – und das auf Landstraßen. Nicht ohne Grund, denn bis heute kommen die meisten Verkehrsopfer bei Unfällen auf Landstraßen ums Leben. Im Jahr 2019 sind es dort noch 57% aller Verkehrstoten, also 46 Jahre nach Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, denn die Testphase endete 1975 mit einem dauerhaften Tempolimit für Landstraßen.

 

1973: 0,8 Promillegrenze

Alkohol am Steuer ist ein äußerst riskanter Rausch. Doch Dr. Kai Nowak, Verkehrshistoriker an der Universität Leipzig, weiß, dass Politik und Gesellschaft diese Tatsache zu spät anerkennen: „Autofahren trotz Alkoholgenuss gilt jahrzehntelang als Kavaliersdelikt.“ Erst 1973 wird eine erste Promillegrenze von 0,8 Promille eingeführt. Doch diese hohe Atem- oder Blutalkoholkonzentration im Körper führt weiterhin zu Selbstüberschätzung, Konzentrationsschwäche, beeinträchtigtem Sehvermögen und verlängerten Reaktionszeiten

 

1984: Strafrechtlich relevante Gurtanlegepflicht

Der Lebensretter Nr. 1 hat nach seiner Erfindung im Jahr 1959 einen schweren Start. Das hat laut Dr. Nowak vor allem gesellschaftliche Gründe: „Der Gurt gilt damals – anders als das Autofahren – als unmännlich. Vor allem aber wog bei vielen die Furcht, bei einem Unfall an den Wagen „gefesselt“ zu sein, schwerer als das Wissen um den Sicherheitsgewinn.“

In der Bundesrepublik wird der Gurt ab 1974 in allen Neuwagen verbaut und eine erste Anschnallpflicht greift zwei Jahre später. Doch erst nachdem die Regierung den Fahrzeuginsassen an den Geldbeutel will, verbessert sich die Gurtquote allmählich. Die erstmalig 1984 erhobenen Bußgelder für Gurtmuffel steigen, während die Zahl der Verkehrstoten stetig sinkt. Es dauert jedoch noch 17 Jahre, bis es zu einer Anschnallpflicht für Kinder kam.

 

1998: 0,5 Promillegrenze

Kurz vor Ende des Jahrhunderts wird die Promillegrenze einheitlich für die alten und neuen Bundesländer auf 0,5 festgelegt –für die neuen Bundesländer eine Erhöhung. Wer mit über 0,5 Promille von der Polizei angehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was mit bis zu 1.500 Euro Bußgeld bestraft wird und mehrere Monate Fahrverbot zur Folge haben kann.

Der Gurt gilt damals - anders als das Autofahren - als unmännlich.

In der DDR galt eine strikte Null-Promillegrenze. Die Folge: Deutlich weniger Tote in den 1970er Jahren.

Eine sichere Zukunftsvision

1970 soll das düsterste Jahr in der deutschen Verkehrsgeschichte bleiben. Heute ist der Kurs für die Zukunft klar: „Vision Zero“. Ziel ist: keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Kern der Strategie ist ein sicheres Verkehrssystem und die Einsicht, dass der Mensch als Teil dieses Systems nicht fehlerfrei agiert. Die Gestaltung der Verkehrsmittel und der Verkehrswege muss dieser Erkenntnis entsprechen und die Regelwerke zur Teilnahme am Straßenverkehr sind entsprechend anzupassen.

„Vision Zero“ als politisches Programm setzt Prioritäten. Und diese Priorität muss lauten: Bei der Abwägung von unterschiedlichen Werten oder Zielen muss die Unversehrtheit des Menschen an erster Stelle stehen. Leben ist nicht verhandelbar.

Dabei helfen bereits allgegenwärtige sogenannte Fahrerassistenzsysteme. Der Einsatz von Elektronischen Stabilitäts-Programmen, Abstandsregler und Co. ist heute schon von Erfolg gekrönt. So führen beispielsweise Notbremsassistenten nach einer Studie der Unfallforschung der Versicherer zu 28 Prozent weniger Auffahrunfällen mit Personenschaden. Bald sollen Fahrerassistenzsysteme zur Grundausstattung in jedem Auto gehören. Denn die Europäische Union schreibt ab Mai 2022 für neu zugelassene Fahrzeuge diverse Systeme gesetzlich vor.  

Zu guter Letzt: Durch regelgerechtes und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr kann jeder einzelne Verkehrsteilnehmer dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu vermeiden und sich selbst und andere vor schwerwiegenden Unfallfolgen schützen.

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