Was sich 2021 für Autofahrende ändert

Plakette, Prüfung, Pendlerpauschale: Mit dem Jahreswechsel treten einige Neuregelungen für Verkehrsteilnehmende in Kraft. Die Übersicht.

 

05.01.2021

Wie nahezu jedes neue Jahr hält auch der 1. Januar 2021 einige Regeländerungen für Autofahrer und Autofahrerinnen sowie weitere Verkehrsteilnehmende bereit. Ob TÜV-Plakette, Mehrwertsteuer, Kfz-Versicherung oder Führerscheinprüfung: Die folgenden Neuerungen sollten Kfz-Besitzerinnen und -Besitzer, Fahrschüler und Fahrschülerinnen kennen.

TÜV-Plakette: Aus Gelb wird Rosa

2021 wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit einer gelben Prüfplakette die erneute Haupt- und Abgasuntersuchung fällig. Nach bestandener Prüfung erhalten Fahrzeugbesitzer und -besitzerinnen die neue TÜV-Plakette. 2021 ist sie rosa – mit zwei Ausnahmen. Erstmals zugelassene Fahrzeuge müssen erst nach drei Jahren zur HU. Dementsprechend erhalten sie eine grüne Plakette. Wohnmobile mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen müssen alle zwölf Monate zum TÜV. In diesem Fall ist die Plakette für die erfolgreiche Prüfung 2021 braun. Achtung: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und zusätzliche Prüfgebühren!

Umsatzsteuersenkung und Umweltbonus

Zum 31. Dezember 2020 läuft die befristete Senkung der Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) von 19 auf 16 Prozent aus. Viele Autohändler und -händlerinnen hatten die dreiprozentige Vergünstigung direkt an ihre Kundschaft weitergegeben. Derzeit ist keine Verlängerung dieser Maßnahme geplant, insofern sollten Kaufinteressierte im neuen Jahr mit Preiserhöhungen rechnen.

Käuferinnen und Käufer eines reinen Batterie-Elektrofahrzeugs, von außen aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugs oder eines Brennstoffzellen-Fahrzeugs hingegen können weiterhin vom Umweltbonus profitieren. Die Förderung bestimmter elektrisch betriebener Fahrzeuge gilt über Ende 2020 hinaus. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach der Antriebsart und ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.

Geänderte Besteuerung des CO2-Wertes bei Neuzulassungen

Ab 2021 werden Neufahrzeuge mit hohem Spritverbrauch stärker besteuert. Bisher wurde der CO2-Wert von Pkw ab einem Ausstoß von 95 Gramm je Kilometer einheitlich besteuert (2,00 Euro je g/km). Ab 1. Januar 2021 gilt für Pkw-Neuzulassungen: je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz. In sechs Stufen gestaffelt beträgt die Abgabe künftig zwischen 2,00 Euro (zwischen 96 und 115 je g/km) und 3,40 Euro (zwischen 176 und 195 je g/km). Für neu zugelassene Pkw mit einem Ausstoß von mehr als 195 g/km werden ab Neujahr 2021 4,00 Euro je g/km fällig. Vor diesem Stichtag zugelassene Fahrzeuge sind von den Änderungen nicht betroffen. Die Gesetzesänderung soll bewirken, dass sich mehr Neuwagenkäuferinnen und -käufer für ein emissionsarmes beziehungsweise emissionsfreies Fahrzeug entscheiden.

Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags

Zur Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags ist der 95 g/km übersteigende Teil des CO2-Wertes jeweils auf die in der nachfolgenden Tabelle genannten, insgesamt sechs CO2-Stufen aufzuteilen.

StufeCO2-Prüfwert (WLTP) in g/kmSteuersatz in Euro je g/km
1über 95 bis 1152,00
2über 115 bis 1352,20
3über 135 bis 1552,50
4über 155 bis 1752,90
5über 175 bis 1953,40
6über 1954,00

Die sich ergebenden Einzelbeträge der jeweiligen Stufen werden addiert und ergeben den Gesamtbetrag des CO2-bezogenen Teils der Steuer.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Teil der Bemühungen für mehr Klimaschutz in Deutschland ist ein nationales Emissionshandelssystem. Vereinfacht gesagt: Wer CO2 ausstößt, muss dafür zahlen. Wer umgekehrt Emissionen reduziert, soll profitieren. Allerdings können nicht alle Pendler und Pendlerinnen für den Arbeitsweg auf das Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen. Deshalb werden Berufspendelnde unterstützt, die aufgrund langer Arbeitswege besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind. Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent. Geringverdienende können zusätzlich ab 2021 bis 2026 Fahrten ab 21 Kilometer Länge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Kfz-Versicherung: neue Typklassen für 2021

Einmal pro Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Verzeichnis mit allen Pkw-Typklassen. Die Typklasse eines Fahrzeugs ergibt sich aus der Schadens- und Unfallbilanz eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells innerhalb der letzten drei Jahre. Für die Berechnung der Beiträge der Kfz-Versicherung orientieren sich die Versicherungsunternehmen an der Einstufung des GDV. 2021 ändert sich für insgesamt etwa 10,5 Millionen Autofahrer und Autofahrerinnen die Typklasse ihres Pkw. Konkret bedeutet das: Circa 4,6 Millionen Pkw-Besitzende fallen in eine bessere Typklasse und zahlen künftig weniger für ihre Kfz-Versicherung. Etwa 6,1 Millionen Autofahrer und Autofahrerinnen werden ab dem 1. Januar hochgestuft und müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Für die große Mehrheit der Pkw-Besitzerinnen und -Besitzer in Deutschland ändert sich hingegen nichts, rund 30,6 Millionen von ihnen verbleiben in der Typklasse des Vorjahres.

59.747 Menschen im Alter von 18 bis 24 verunglückten 2019 in Deutschland bei Verkehrsunfällen.

Neuerungen bei der Führerscheinprüfung

Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) für alle Führerscheinklassen. Für Fahrschüler und Fahrschülerinnen bedeutet die Neuerung eine um zehn Minuten verlängerte Prüfungsdauer und einen erweiterten Aufgabenkatalog. Am Ende jeder Prüfung fertigt der Prüfer oder die Prüferin künftig ein digitales Protokoll an und führt ein ausführliches Feedbackgespräch mit dem Fahrschüler beziehungsweise der Fahrschülerin. Ziel der Reform ist eine objektivere und transparentere Einschätzung der Fahrkompetenz des Prüflings. Mit der neuen OPFEP sollen die besonders hohen Unfallzahlen von Fahranfängern und Fahranfängerinnen in der Altersgruppe 18 bis 24 reduziert werden.

Am 1. April 2021 tritt eine weitere Neuerung in Kraft. Dann darf man die praktische Fahrprüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe absolvieren – ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt ist.

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