Finde die Gefahren – ein Quiz
Viele Situationen im Straßenverkehr sind gefährlich – hervorgerufen durch Fehler von Verkehrsteilnehmenden. Findest du die Aussetzer in diesem Text?
07.04.2021
Am Straßenverkehr teilzunehmen ist tägliche Routine. Doch vielen Menschen passieren dabei Fehler: Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder spät nachts auf dem Weg nach Haus – in fünf der folgenden Geschichten befindet sich jeweils ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Was machen diese Menschen falsch?
Verspätet in den Wochenstart
Am frühen Montagmorgen befindet sich Karl auf dem Weg zur Arbeit. Die Sonne ist bereits aufgegangen. Sein Weg führt ihn über mehrere Brücken, Nebel hängt im Tal. Deshalb fährt Karl langsamer, ca. 50 km/h, und schaltet die Nebelschlussleuchte an, da er nur noch 40 Meter Sicht hat. Mit viel Mühe kann er die Straßenmarkierung gerade so erkennen. Da er sich verspäten wird, möchte er seiner Kollegin eine Textnachricht schicken. An der nächsten Ampel muss Karl halten. Die Start-Stopp-Automatik schaltet den Motor des Wagens ab. Karl nutzt die kurze Fahrpause und tippt die Nachricht in sein Smartphone.
Welchen Fehler hat Karl gemacht?
a) Da es nicht mehr dunkel ist, darf Karl die Nebelschlussleuchte nicht einschalten.
b) Trotz Start-Stopp-Automatik ist das Nutzen des Handys am Steuer untersagt.
c) Auf Landstraßen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 100 km/h, diese muss Karl einhalten.
LösungLösung: B. Das Handy darf nur bei komplett abgeschaltetem Motor genutzt werden. Eine Start-Stopp-Automatik rechtfertigt das Nutzen des Handys am Steuer nicht.
Zu a) Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern genutzt werden. Karl macht also alles richtig.
Zu c) Bei unübersichtlichen Wettersituationen muss die Geschwindigkeit angepasst werden. Dass Karl langsamer fährt, ist die korrekte Verhaltensweise.
Der Heimweg nach Feierabend
Nach Feierabend tauscht sich mit Freundinnen und Freunden über den Tag aus. Seine Freundin Marie trinkt ein Glas Bier und verabschiedet sich nach einer Weile. Sie geht zu ihrem Auto und fährt mit 0,1 Promille Blutalkohol los. Plötzlich: eine SMS von Karl. Das Handy leuchtet auf. Marie fährt kurz auf einen Parkplatz, schaltet den Motor ab und greift zum Handy. Sie beantwortet die Nachricht, legt das Handy danach beiseite, schaltet den Motor wieder an und setzt ihren Weg fort. Später überholt sie einen Radfahrer auf einer Landstraße mit 1,5 Metern Seitenabstand. Alle Beteiligten kommen sicher zu Hause an.
Welchen Fehler hat Marie gemacht?
a) Sie überholte einen Radfahrer mit nur 1,5 Metern Seitenabstand auf einer Landstraße. Notwendig sind 2 Meter.
b) Marie darf am Steuer nicht zum Handy greifen, selbst wenn der Motor abgeschaltet ist und der Wagen geparkt ist.
c) Auch wenn Marie mit 0,1 Promille im Blut fährt, muss sie mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie von der Polizei gestoppt wird.
Lösung
Lösung: A. Der Seitenabstand beim Überholen auf der Landstraße muss mindestens 2 Meter betragen.Zu b): Die Nutzung des Handys ist bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Zu c): Autofahrende über 21 Jahren, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, dürfen bei einer Verkehrskontrolle einen Blutalkoholwert von bis zu 0,5 Promille aufweisen. Dennoch fährt am sichersten, wer gar keinen Alkohol konsumiert, bevor er sich ans Steuer setzt.
Parkplatzsuche im Wohngebiet
Karl ist nun ebenfalls auf dem Heimweg und schon in der Stadt angekommen. In seinem Wohngebiet sucht er nach einem Parkplatz. Er hält wenige Minuten an einer Bushaltestelle, um seine Jacke anzuziehen, denn es ist kalt geworden. Dabei lässt er den Motor laufen, damit die Heizung des Wagens nicht ausgeht. Er dreht einige Runden in dem Wohngebiet, doch er kann einfach keinen Parkplatz finden. Dabei fährt er mehrfach an einem Parkhaus vorbei. Den kostenpflichtigen überdachten Stellplatz möchte er nicht in Anspruch nehmen. Er hat Glück: Unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg fährt ein Auto davon. Ein Platz direkt vor den weißen Straßenmarkierungen des Zebrastreifens wird frei. Die Lücke zwischen dem Zebrastreifen und einem anderen stehenden Auto ist groß genug für Karls Pkw, sodass der Wagen nicht auf den Fußgängerüberweg ragt. Er nutzt die Lücke, um seinen Wagen zu parken.
Was hat Karl fälschlicherweise nicht beachtet?
a) Karl darf den Motor nicht laufen lassen, um die Heizung des Wagens beim Halten im Stand zu nutzen.
b) Dass Karl mehrfach durch das Wohngebiet fährt, ist nicht gestattet. Er hätte das freie Parkhaus nutzen müssen.
c) Das Parken unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg ist nicht gestattet.
LösungLösung: C. Vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) darf nur mit einem Abstand von mindestens fünf Metern geparkt werden. Nicht nur Karl steht also falsch, sondern auch der Wagen, vor dem er parkt.
Zu a): Da Karl im Auto sitzt und sich wärmt, darf er den Motor laufen lassen – auch wenn es der Umwelt schadet und Fahrerinnen und Fahrer dies vermeiden sollten. Ein unnötig laufender Motor kann mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt werden.
Zu b): Unnützes Hin- und Herfahren ist nicht gestattet. Da Karl aber auf der Suche nach einem Parkplatz ist, darf er mehrfach durch das Wohngebiet fahren. Eine Pflicht zum Benutzen eines freien Parkhauses gibt es nicht.
Stau auf der Autobahn
Nach einer anstrengenden Arbeitswoche freut sich Karl auf den Samstag. Er plant einen Ausflug an den Badesee: Sonne, Strand und Meer. Bei frühlingshaften Temperaturen setzt er sich Samstagmorgen oberkörperfrei und mit Flipflops an das Steuer seines Wagens und fährt Richtung Norden. Die Klimaanlage ist eingeschaltet, die Fenster zudem geöffnet. Aus den Boxen ertönt seine Lieblingsmusik. Auf der Autobahn gerät er in einen Stau. Er befindet sich auf der rechten Fahrspur und hält sich rechts, um im Notfall eine Rettungsgasse bilden zu können. Tatsächlich nähert sich nach einer Weile von hinten ein Einsatzfahrzeug. Karl hört das Martinshorn frühzeitig und schafft Platz, indem er die Fahrspur komplett verlässt und auf die Standspur ausweicht.
Was hat Karl falsch gemacht?
a) Karl muss die Standspur beim Bilden der Rettungsgasse freihalten.
b) Das Fahren mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.
c) Die Lautstärke, die durch die Klimaanlage, das gleichzeitig geöffnete Fenster sowie die laute Musik entsteht, ist zu hoch.
LösungLösung: A. Die Rettungsgasse wird zwischen der äußeren linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Der Standstreifen muss dabei frei bleiben.
Zu b): Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Kleidung am Steuer. Es empfiehlt sich aber, festes Schuhwerk beim Autofahren zu tragen.
Zu c): Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 23 Absatz 1 vor, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden dürfen – egal ob „durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs“. Wie laut bereits zu laut ist, wird dabei jedoch nicht explizit beschrieben. Allerdings begehen Fahrer, die wegen der Lautstärke Warnsignale oder das Martinshorn von Einsatzkräften nicht wahrnehmen können, eine Ordnungswidrigkeit.
Mit dem Rad schneller von A nach B
Der Sommer ist endgültig da. Karls Freundin Marie fährt deswegen schon seit einigen Tagen mit dem Rad anstelle des Autos zur Arbeit. Der Vorteil: Sie hält sich fit und ist mitunter schneller am Ziel. Gerne überholt sie die an der roten Ampel haltenden Autos und ist die Erste an der Haltelinie. Außerdem fährt sie gern mit dem Rad über den Zebrastreifen, damit sie von der Fahrbahn schnell auf den Fußweg der anderen Straßenseite gelangt, während die Autos warten müssen. Regelmäßig fährt sie auch gemeinsam mit ihrer Kollegin. Meistens treffen sie sich früh morgens, wenn die Straßen noch leer sind. So können sie auch nebeneinander fahren und sich unterhalten.
Doch welches Verhalten auf dem Fahrrad ist nicht in Ordnung?
a) Marie muss sich auch auf dem Fahrrad an roten Ampeln hinten anstellen.
b) Marie darf nicht über Fußgängerüberwege fahren, hier muss sie absteigen und schieben.
c) Marie und ihre Kollegin dürfen auf dem Fahrrad nicht nebeneinander fahren.
LösungLösung: B. Nur wer vom Fahrrad absteigt und es auf die andere Straßenseite schiebt, darf am Zebrastreifen den gleichen Vorrang wie der Fußverkehr in Anspruch nehmen.
Zu a): Radfahrende dürfen wartende Autofahrer an der Ampel rechts überholen, wenn dafür ausreichend Raum ist. Dies muss mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht geschehen.
Zu c): Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern.
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