Die Stadt als Tatort

Kartenspiel klärt über Unfallrisiken auf.

 

30.10.2018

Tatort Innenstadt: Innerhalb geschlossener Ortschaften ereigneten sich 2017 mehr als zwei Drittel der Unfälle mit Personenschaden. Das geht aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Unfallentwicklung auf deutschen Straßen hervor. Demnach ereigneten sich im vergangenen Jahr 68,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden innerorts. „Runter vom Gas“ gibt Tipps zur Unfallvermeidung in Städten.

Kreuzungen, Einmündungen, Fuß- und Radwege, Bushaltestellen: Das sind nur einige von vielen Gefahrenpunkten in Städten. Der Stadtverkehr mit seinem hohen Verkehrsaufkommen hat viele Tücken – und bietet ein erhöhtes Unfallpotenzial. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind eindeutig: Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereignen sich innerorts. Grund genug, um auf das Thema Sicherheit aufmerksam zu machen. In diesem Jahr hat „Runter vom Gas“ bereits die zweite Edition des bewährten Straßenkrimis herausgebracht – ein Spiel, bei dem Verkehrsteilnehmer Tipps bekommen, damit die eigene Stadt nicht zum Tatort wird.

Radfahrer und Fußgänger im Fokus

Die zweite Ausgabe des Kartenspiels enthält nun auch besonders viele Fälle mit Tipps für „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Bei den Straßenkrimis wird einer der Mitspieler zum Spielleiter ernannt. Dieser deckt eine Karte vom Stapel auf und liest das darauf enthaltene Rätsel laut vor. Anschließend merkt er sich die Lösung von der Rückseite, ohne sie jemandem zu verraten. 

Die Mitspieler müssen nun versuchen, das Rätsel zu lösen. Dafür stellen sie Fragen, die der Spielleiter mit „ja“ oder „nein“ beantworten kann. Wird eine Frage mit „nein“ beantwortet, ist der nächste Spieler an der Reihe – bis das Rätsel aufgelöst ist. Die folgenden fünf Fälle stammen aus dem Kartenspiel und zeigen exemplarisch Gefahrensituationen in Städten auf. Es werden Tipps gegeben, wie sich motorisierte Verkehrsteilnehmer und schwächere Verkehrsteilnehmer jeweils verhalten sollten, um kein Risiko einzugehen.

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1. Fall: Gekennzeichnete Radwege

Fuß- und Radwege gehören mit zu den Hauptgefahrenpunkten innerhalb von Ortschaften: Im vergangenen Jahr sind 7.751 Menschen in geschlossenen Ortschaften auf einer Radverkehrsanlage neben der Fahrbahn verunglückt.  

Tipps für Fußgänger / Radfahrer: 

Gekennzeichnete Radwege gelten als Fahrbahn und dürfen nicht von Fußgängern genutzt werden (Ausnahme: gemeinsamer Fuß- und Radweg). An parkenden Autos achtsam vorbeifahren beziehungsweise –gehen. Es könnte sich eine Autotür öffnen. Mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer muss gerechnet werden.    

Tipps für Pkw- und Lkw-Fahrer: 

Grundsätzlich auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten. Vor dem Aussteigen immer den Schulterblick anwenden – dies gilt für alle Insassen. Dabei kann der „holländische Griff“ helfen: Dabei wird die Tür mit der Hand geöffnet, die weiter von dem Türöffner entfernt ist. So greift der Fahrer über und dreht sich automatisch in die Position des Schulterblickes.

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2. Fall: Sichtbarkeit in der Stadt

Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen besteht ein hohes Unfallrisiko, das viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen. 

Tipps für Pkw- und Lkw-Fahrer: 

Die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen. Fahrer sehen dunkel gekleidete Personen erst aus 25 Metern Entfernung. Bei Tempo 50 brauchen sie jedoch mehr als 28 Meter, um zum Stehen zu kommen.

Tipps für Fußgänger / Radfahrer: 

Fußgänger sollten Kleidung oder Zubehör mit reflektierendem und fluoreszierendem Material tragen, um ihre Sichtbarkeit zu verbessern. Das gilt auch für Radfahrer, die darüber hinaus laut Straßenverkehrsordnung unter anderem mit entsprechender funktionierender Beleuchtung sowie Reflektoren und Rückstrahlern am Fahrrad unterwegs sein müssen.

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3. Fall: Abbiegeunfälle

2017 sind bei Abbiegeunfällen zwischen Radfahrern und Lkw-Fahrern 37 Radfahrer gestorben, 961 erlitten Verletzungen. 

Tipps für Lkw- und Pkw-Fahrer: 

Beim Rechtsabbiegen höchste Aufmerksamkeit auf Fußgänger und geradeaus fahrende Radfahrer legen. Das Manöver rechtzeitig ankündigen (Blinken), langsam einleiten, Geschwindigkeit reduzieren. 

Lkw-Fahrer blicken mehrfach in die sechs Spiegel (seit 2009 vorgeschriebenen), um sicher zu gehen, dass sie niemanden im toten Winkel übersehen. Pkw-Fahrer wenden den Schulterblick mehrfach an und vergewissern sich ebenfalls per Blick in den Außenspiegel, ob sie freie Fahrt haben. 

Alle Fahrer sollten beim Abbiegevorgang bremsbereit sein. Grundsätzlich gilt beim Abbiegen nach rechts: Radfahrer und Fußgänger, die auf oder neben der Fahrbahn in derselben Richtung unterwegs sind und ihren Weg geradeaus fortsetzen, haben Vorrang.

Tipps für Radfahrer / Fußgänger: 

Als Radfahrer im Zweifel auf den Vorrang verzichten und immer bremsbereit sein. Vorausschauend fahren, wenn möglich nicht im toten Winkel aufhalten, ggf. vor dem Kreuzungsbereich halten, Blickkontakt zu Lkw- oder Pkw-Fahrern herstellen und sichergehen, dass man wahrgenommen wurde. Ähnlich sollten sich auch Fußgänger verhalten und im Zweifel auf den Vorrang verzichten.

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4. Fall: Ablenkung am Steuer

Wenn Autofahrer am Steuer beispielsweise eine Sekunde zum Handy greifen, legen sie bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bereits eine Strecke von 14 Metern „blind“ zurück.

Tipp für Pkw- und Lkw-Fahrer: 

Finger vom Handy! Mittlerweile geht laut Studien etwa jeder zehnte Verkehrstote auf die Unfallursache Ablenkung zurück. Am Steuer ist es verboten, das Handy, Tablets o.ä. in die Hand zu nehmen.

Tipp für Fußgänger / Radfahrer:  

Auch für Radfahrer ist das Bedienen eines Handys während der Fahrt nicht erlaubt. Und Musik darf nicht die Verkehrsgeräusche oder das Martinshorn übertönen. Fußgänger sollten  ihre Aufmerksamkeit ebenfalls vollkommen auf das komplexe Verkehrsgeschehen richten.

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5. Fall: Unangepasste Geschwindigkeit

2017 sind in geschlossenen Ortschaften insgesamt 1.895 Menschen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verunglückt - 20.619 Menschen aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit  ohne Überschreitung einer Höchstgeschwindigkeit.

Tipps für Pkw- und Lkw-Fahrer: 

In verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger Vorrang und dürfen die Fläche in ihrer gesamten Breite nutzen. Fahrer müssen hier besonders vorsichtig sein, dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (7-11 km/h) und müssen, wenn nötig, anhalten. Fußgänger und spielende Kinder dürfen nicht gefährdet werden. Jederzeit aufmerksam und bremsbereit sein. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Nähe von Schulen und Seniorenheimen gibt es häufig Tempo-30-Zonen bzw. Strecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen auch laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Rücksicht gegenüber „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer nehmen, besonders im Hinblick auf Kinder und ältere Menschen.

    

Tipps für Fußgänger / Radfahrer: 

Spielen ist in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt. Der Fahrzeugverkehr darf allerdings nicht unnötig behindert werden. Radfahrer müssen ebenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern und müssen, wenn nötig, anhalten.

Bilder: "Runter vom Gas" Tatort-Quiz