Fahrradunfälle: Wie man sie am besten vermeidet

Wenn Radfahrer in einen Unfall verwickelt sind, endet es häufig mit schweren Verletzungen – oder gar tödlich. Das können Verkehrsteilnehmer tun, um Radunfälle zu vermeiden.

 

22.05.2019

Bei Unfällen in geschlossenen Ortschaften haben Auto- und Lkw-Fahrer meist nur einen Blechschaden. Doch Radfahrer tragen schwere Verletzungen davon – oder kommen gar ums Leben.Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind 2018 knapp 85.000 Radfahrerinnen und Radfahrer innerorts verunglückt. 260 Radler sind innerorts gestorben. Insgesamt kamen 455 Radfahrer im Jahr 2018 ums Leben. Bei Unfällen in geschlossenen Ortschaften haben Auto- und Lkw-Fahrer meist nur einen Blechschaden. Doch Radfahrer tragen schwere Verletzungen davon – oder kommen gar ums Leben. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts sind 2018 mehr als 80.000 Radfahrerinnen und Radfahrer innerorts verunglückt. 255 Radler sind innerorts gestorben. Insgesamt kamen 445 Radfahrer im Jahr 2018 ums Leben.

Oft passieren Kollisionen mit Autos oder Lastwagen an Kreuzungen oder Einmündungen. Orte, an denen motorisierte Verkehrsteilnehmer Radfahrer häufig übersehen oder ihnen die Vorfahrt nehmen. Für Autofahrer ist an Kreuzungen wichtig: Beim Abbiegen nach rechts Radfahrer passieren lassen, die ihren Weg geradeaus fortsetzen. Als Pkw-Fahrer stets mehrfach den Schulterblick anwenden, um Radler rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig blinken. Häufig befinden sich Fahrradfahrer neben dem Wagen in einem Bereich, den Autofahrer per Blick in den Spiegel nicht einsehen können – im toten Winkel. Daher sehr langsam an den Abbiegevorgang herantasten und immer wieder über die Schulter schauen.

Lkw-Fahrern hilft der Schulterblick alleine nicht. Aus dem Führerhaus können sie einen großen Bereich seitlich vom Fahrzeug nicht einsehen. Hier helfen spezielle Außenspiegel. Deshalb: Als Lkw-Fahrer mehrfach in die Außenspiegel schauen und sichergehen, dass der Weg frei ist. Als Radfahrer – auch wenn man Vorfahrt hat – defensiv an Kreuzungen agieren und sich möglichst nicht im toten Winkel von Fahrzeugen aufhalten. Radfahrer sollten möglichst vor oder hinter einem Fahrzeug stehen bleiben. Langsam an die Kreuzung heranfahren und sich vergewissern, dass man von Fahrzeugfahrern wahrgenommen wird.

Nicht zu unterschätzen ist auch die sogenannte Schleppachse großer Fahrzeuge. Gemeint ist: Die Hinterräder durchfahren die Kurve in einem deutlich engeren Radius als die Vorderräder. Um genug Platz zu haben, holen Fahrer vor dem Abbiegen meist nach links aus. Deshalb müssen Radfahrer damit rechnen, dass die Seitenwand des Fahrzeugs den Raum in der Kurve verengt und einen großen Seitenabstand lassen.

Wenn Autofahrer der Gefahr Tür und Tor öffnen

Eine weitere Gefahr für Radfahrer besteht darin, dass Autofahrer unachtsam ihre Tür nach dem Parken öffnen – ohne sich vorher zu vergewissern, dass kein Radfahrer kommt. Werden Radfahrer davon überrascht und prallen gegen die Tür, kommt es oft zu schweren Unfällen. Als Radler deshalb genügend Seitenabstand zu parkenden Pkw einhalten. Im Idealfall mindestens 1,5 Meter.

Autofahrer können solche Situationen verhindern, indem sie die vorhandenen Spiegel nutzen und zusätzlich mit der rechten statt der linken Hand die Fahrertür öffnen. Die als „holländischer Griff“ bekannte Technik sorgt dafür, dass sich der Oberkörper beim Öffnen nach links wendet und sich der Kopf automatisch in die Richtung dreht, aus der Radfahrer kommen. Beifahrer machen es ähnlich – nur greifen sie mit der linken Hand zur Tür. Die Fahrer sollten andere Fahrzeuginsassen, vor allem Kinder, darauf hinweisen, ebenfalls umsichtig auszusteigen.

Den richtigen Weg zum Fahren nehmen

Es klingt banal. Doch viele Fahrradunfälle passieren, weil Radler die Straße falsch benutzen. Es ist sogar der häufigste Fehler von Radfahrern bei Unfällen mit Personenschaden. Unter anderem befahren sie beispielsweise den Radweg in die falsche Richtung, missachten Einbahnstraßenregelungen oder nehmen keine Rücksicht auf Fußgänger bei einem gemeinsam genutzten Geh- und Radweg.  

Viermal Radweg – viermal andere Regeln

Jedes Rad-Verkehrszeichen bringt andere Verpflichtungen mit sich:

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Zeichen 237: Radweg: Hier müssen Radfahrer fahren und dürfen die Fahrbahn nicht benutzen. Einzige Ausnahme: Wenn der Radweg unbenutzbar ist, etwa, weil verbotenerweise Fahrzeuge darauf stehen oder ein umgekippter Baum dort liegt, dürfen Radfahrer das Hindernis umgehen und kurz auf die Straße ausweichen.

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Zeichen 239: Auf einem Gehweg dürfen Radfahrer nur dann unterwegs sein, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ unter dem Hauptschild angebracht ist. Sie müssen ihn aber nicht nutzen. Wenn sie es tun, müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

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Zeichen 240: Den gemeinsamen Geh- und Radweg müssen Radfahrer und Fußgänger benutzen und dabei Rücksicht aufeinander nehmen.

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Zeichen 241: Der getrennte Rad- und Gehweg gibt beiden Verkehrsteilnehmern getrennt voneinander Platz. Diesen Fahrradstreifen müssen Radfahrer nutzen.

Wer diese Regeln nicht befolgt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

Aufmerksam statt abgelenkt

Viele Radfahrer hören unterwegs Musik. Erlaubt ist Musikhören durch Kopfhörer, solange die Lautstärke so niedrig ist, dass sie andere Geräusche um sich herum wahrnehmen können. Verstoßen Radler dagegen, droht ein Verwarnungsgeld. Auch ist es sehr gefährlich, weil man etwa ein Klingeln, Hupen oder Rufen nicht hört.

Ebenfalls gefährlich und deshalb verboten ist das Nutzen eines Handys auf dem Rad. Wer das Handy am Ohr hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für Navigationszwecke kann man das Smartphone übrigens am Lenker befestigen – beim Bedienen des Handys muss jedoch abgestiegen werden.

Im Dunkeln für erhellende Momente sorgen

Kleidung oder Zubehör mit reflektierendem und fluoreszierendem Material erhöht die Sichtbarkeit von „schwächeren" Verkehrsteilnehmern. Ebenfalls unverzichtbar: eine funktionierende Beleuchtungsanlage am Fahrrad. Und ein Fahrradhelm schützt den Kopf, wenn es doch zu einer Kollision oder einem Sturz kommt. 

Und wenn der Unfall doch passiert?

Selbst wer besonders vorsichtig radelt, ist nicht komplett vor Unfällen gefeit. Kommt es dazu, sollten Ersthelfer nach folgender Regel handeln: schützen, melden, helfen. Konkret bedeutet das, den Unfallort schnell abzusichern, damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt sind und nicht noch mehr Menschen zu Schaden kommen. Ist jemand verletzt, gilt es umgehend den Notarzt zu rufen und danach, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten – so lange bis professionelle Hilfe am Unfallort eintrifft.

Besser die Polizei rufen

Sind sich die Beteiligten nicht einig, wer den Unfall verursacht hat, sollte die Polizei gerufen werden. Sie kann den Hergang untersuchen und fertigt einen offiziellen Unfallbericht an, der später auch der Versicherung übergeben wird. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, die Beamten zu rufen. Handelt es sich nur um geringe Sachschäden und sind sich die Unfallbeteiligten über den Ablauf sowie die Schuldfrage einig, kann darauf verzichtet werden. Um die Daten und Informationen festzuhalten, kann man den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, den man kostenlos bei Versicherungen erhält.

Auf Informationen der Gegenseite bestehen

In jedem Fall sollten sich Radfahrer von Kraftfahrern Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, bei Fußgängern oder anderen Radfahrern den Personalausweis. Dazu sind Beteiligte bei einem Unfall gesetzlich verpflichtet. Außerdem gilt es, Kfz-Kennzeichen, Name und Adresse zu notieren. Wenn Zeugen vor Ort sind, ist es am besten ihre Telefonnummern aufzuschreiben, um sie später kontaktieren zu können. Auch kann es hilfreich sein, Fotos vom Unfallort zu machen.

Die Versicherung im Zweifel einschalten

Natürlich können Unfallbeteiligte untereinander einen Schaden regulieren, ohne die Versicherung zu konsultieren. Doch nicht immer lassen sich alle Fragen problemlos ausräumen. Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug kann über www.zentralruf.de die gegnerische Haftpflichtversicherung ermittelt werden, um Schäden nach einem Unfall zu melden. Das erleichtert die Abwicklung.

Wenn die Gegenseite Ansprüche erhebt, sollte man als Fahrradfahrer die eigene Haftpflichtversicherung einschalten. Denn Schadenersatzforderungen erreichen schnell große Dimensionen. Wer auf dem Weg zur Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule war, meldet den Unfall auch der gesetzlichen Unfallversicherung, die für diese Wegeunfälle zuständig ist.

Bilder: iStock