Spielregeln für den Autokorso
Während der Fußball-WM ist die Polizei oft toleranter. Diese Verkehrsregeln sollten Fans aber nach emotionalen Siegen beachten.
13.06.2018
Der Schiedsrichter pfeift ab. Auf den Fanmeilen und vor den Fernsehgeräten bricht Jubel aus: Die Mannschaft hat gewonnen. Jetzt wird gefeiert! Für viele Fußballfans heißt das: Ab ins Auto, Flaggen und Schals aus dem Fenster halten und hupend losfahren. Sie wollen den Erfolg mit anderen im Autokorso feiern. Was viele nicht wissen: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt keine Autokorsos.
Zwar drücken Polizisten während Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft in der Regel ein Auge zu, aber ihre Toleranz hat Grenzen: „Bei aller Freude über den Sieg müssen ein paar Spielregeln eingehalten werden“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.
Angeschnallt bleiben – ansonsten erlischt der Versicherungsschutz
Manch einer steigt im Siegestaumel auf den Autositz und brüllt seine Freude aus dem Schiebedach heraus – oder klettert gleich aufs Dach. Das ist verboten: Sobald der Wagen rollt, gilt auch im Autokorso Gurtpflicht. Aus gutem Grund: Schon bei geringem Tempo kann man sich tödlich verletzen. Fans sollten sich nicht nur ihrer Gesundheit zuliebe anschnallen. Werden sie bei einem Unfall verletzt, bei dem sie nicht angeschnallt waren, haften sie unter Umständen mit – und bekommen keinen vollen Schadenersatz, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Man darf Flagge zeigen
Schals oder kleine Flaggen aus dem Autofenster zu halten ist dagegen kein Problem. Auch Hupen im Autokorso wird meist toleriert, obwohl Polizisten dafür zehn Euro Verwarnungsgeld verhängen können. Die Maxime lautet: Erlaubt ist, was dem Fahrer nicht die Sicht nimmt sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Große Flaggen an einer langen Stange sollten beispielsweise nicht aus dem Auto heraus geschwenkt werden. Und auch der Sicherheitsabstand zum Vordermann muss eingehalten werden.
Überzieher für Blinker sind nur bedingt erlaubt
Viele Fans klemmen kleine Fähnchen an Plastikhalterungen in die Seitenscheibe. Besonders robust sind diese Mini-Flaggen allerdings nicht. Dem Fahrtwind im Stadtverkehr halten sie vielleicht noch stand, auf der Landstraße oder Autobahn sollte man sie lieber abnehmen, denn „sonst fliegen die Fähnchen nachfolgenden Fahrern im schlimmsten Fall um die Ohren“, erläutert Sven Rademacher. Für die Überzieher in Landesfarben, mit denen Autofahrer gerne ihre Seitenspiegel dekorieren, gilt: Sind in den Spiegeln Blinker verbaut oder die Anzeigen für ein Assistenzsystem, dürfen diese nicht verdeckt werden.
Rote Karte für Alkohol
Wer beim Fußballgucken Bier trinkt, darf sich nicht mehr ans Steuer setzen. „Auch im Autokorso gelten für den Fahrer die üblichen Alkoholgrenzwerte“, betont Jost Henning Kärger vom ADAC. Schon ab 0,3 Promille drohen Strafen, zudem kann die Versicherung bei einem Unfall die Leistungen kürzen oder Regress fordern. Ab 0,5 Promille können Beamte bei einer Verkehrskontrolle 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot verhängen – mindestens. Wer den Mannschaftssieg dennoch mit Alkohol genießen möchte, lässt das Auto stehen bzw. ist beim Autokorso als Beifahrer dabei.
Fotos: ACE