Was bei Car-Tattoo und Auto-Aufkleber erlaubt ist
Schöner kleben: Nicht alles, was gefällt, darf auch auf dem Auto angebracht werden.
19.12.2019
Ob Sticker auf der Heckscheibe, Aufkleber an der Karosserie oder ein Car-Tattoo an der Tür – viele Fahrer verleihen ihrem Auto eine individuelle Note. Doch aufgepasst: Bestimmte Bereiche am Fahrzeug dürfen nicht abgedeckt werden, und nicht alles, was gefällt, ist erlaubt. „Runter vom Gas“ erklärt es genauer.
Verbotener Glanz
Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. Trotzdem ist gerade bei der Auto-Individualisierung einiges verboten. In Hamburg und Düsseldorf haben die Beschlagnahmungen von hochglanzfolierten Fahrzeugen bereits Schlagzeilen gemacht. Ein goldglänzend folierter Sportwagen wurde von der Hamburger Polizei aus dem Verkehr gezogen. Die Düsseldorfer Kollegen hatten es mit einem ebenfalls „vergoldeten“ SUV zu tun.
Begründung jeweils: Durch die starken Spiegelungen auf der glänzenden Oberfläche werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet und gefährdet. Grundsätzlich darf die Individualisierung von Fahrzeugen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Autoaufkleber auf Lack und Karosserie
Abgesehen von Fällen wie den bereits erwähnten vergoldeten Autos mit kompletter Folierung sind Aufkleber oder sogenannte Car-Tattoos auf Lack und Karosserie in der Regel unproblematisch. Davon ausgenommen sind aufgeklebte Zeichen und Symbole, die verfassungsfeindlichen Organisationen zugeordnet werden können.
Diese sind grundsätzlich verboten, nicht nur auf Fahrzeugen. Die Polizei könnte sich darüber hinaus auch für solche Aufkleber interessieren, die beleidigende, rassistische und diskriminierende Inhalte zeigen.
Tune it! Safe!
Billige Plagiate oder nicht zugelassene Teile: Die Initiative „Tune it! Safe!“ warnt davor, sich von vermeintlichen Schnäppchen blenden zu lassen. Seit 2005 sensibilisiert die Kampagne vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Verbands der Automobil Tuner sowie vieler weiterer Partner für mehr Sicherheit beim Autotuning. Die Kampagne gibt Tuningtipps, informiert über zulässige Produkte und klärt über sicheres und vorschriftenkonformes Tuning auf.
Schöner kleben: Sicherheit geht vor
Die Verkehrssicherheit darf durch kosmetische Maßnahmen an Fahrzeugen grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Geregelt werden die Vorgaben von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
In der Regel betreffen die Vorgaben vor allem Aufkleber und Folien, die auf den Scheiben, der Beleuchtung oder den Außenspiegelgläsern angebracht werden könnten. Hier sind die Vorgaben streng, denn die Verkehrssicherheit steht klar im Vordergrund.
Auch Folierungen, welche die Farbe der Beleuchtung verändern oder abdunkeln, sind nicht zulässig. Bei Verstößen drohen Verwarngelder und bei Gefährdung der Verkehrssicherheit sogar Bußgelder und Einträge ins Flensburger Verkehrssünderregister.
Den Durchblick behalten: Das ist erlaubt
Wer sich an die Vorgaben der StVZO hält, kann sein Fahrzeug jedoch auch auf den Scheiben verzieren. Was dabei zu beachten ist, wird in § 40 Abs. 1 der StVZO genauer beschrieben. Unter anderem heißt es dort: „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“ Die StVZO beschreibt auch, dass die Sicht des Fahrers auf den Verkehr nicht behindert werden darf.
Erlaubt ist beispielsweise an der Frontscheibe ein sogenannter Tönungsstreifen am oberen Scheibenrand. Ebenso zulässig sind Park- und Maut-Vignetten sowie die Umweltplakette am unteren Rand oder an der Seite. Das Sichtfeld darf in jedem Fall nicht eingeschränkt werden.
Vorsicht bei Folien – nur mit ABG erlaubt
Die hinteren Seitenfenster sowie die Heckscheibe dürfen mit Sonnenschutzfolien beklebt werden. Diese Folien müssen allerdings eine entsprechende allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a Abs. 1 Satz 3 der StVZO haben. Werbebotschaften in Form von einzeln zusammengefügten Buchstaben sind in der Regel kein Problem, da man zwischen ihnen durchsehen kann. Ein rechter Außenspiegel, den die meisten Autos heute schon ab Werk haben, gleicht eventuelle Sichteinschränkungen aus.
Für alle Scheiben gilt grundsätzlich: Ein einzelner Aufkleber darf nur bis zu 0,1 Quadratmeter groß sein, und die Aufkleber insgesamt dürfen nicht mehr als ein Viertel der Scheibe verdecken. Dies gilt auch für Seitenscheiben, da der Sicherheitsblick über die Schulter (z.B. beim Spurwechsel) und die Sicht beim Einparken oder Rückwärtsfahren sonst behindert werden könnte.
Am besten zum Fachmann
Wer sein Auto optisch tunen möchte, sollte sich vorher gut informieren. Im schlimmsten Fall können falsch angebrachte Verzierungen und Aufkleber oder Folien aus einem nicht zugelassenen Material sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen, wie bei den Goldfolien.
Im Zweifel sollten Autofahrer einen Fachbetrieb aufsuchen, um Fragen zu klären und Beklebungen professionell und verkehrssicher anzubringen.
Bilder: Shutterstock