Neues Jahr, neue Regeln

2019 treten einige Änderungen in Kraft. Worauf sich Autofahrer einstellen müssen.

 

08.01.2019

Von der Online-Erstzulassung über neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung bis hin zu Steuervorteilen für E- und Hybrid-Dienstwagen – das Jahr 2019 bringt für Autofahrer einige Neuerungen. Welche Regelungen konkret in Kraft treten, zeigt ein Überblick. 

Akustische Signale für Elektrofahrzeuge

Zum 1. Juli 2019 wird das „Acoustic Vehicle Alert System“ (AVAS) für neu zugelassene E- und Hybridfahrzeuge Pflicht. Es erzeugt bei Geschwindigkeiten bis 20 Kilometern pro Stunde und beim Rückwärtsfahren ein Schallsignal, das insbesondere „schwächere Verkehrsteilnehmer“ auf herannahende Fahrzeuge aufmerksam machen soll. 

Kfz-Versicherung: neue Typklassen

Auch in diesem Jahr werden die Typklassen der Kfz-Versicherung entsprechend der Schadensbilanz der vergangenen drei Jahre angepasst. Konkret bedeutet das: Rund elf Millionen Autofahrer werden neu eingestuft. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sinken 2019 die Beiträge für etwa 5,4 Millionen Fahrzeugbesitzer, knapp 5,7 Millionen werden höher eingestuft.

Die aktuelle HU-Plakette: gelb statt orange

2019 müssen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette erneut zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Sofern die Experten keine erheblichen Mängel feststellen, gibt es die neue, für 24 Monate gültige Plakette. 2019 ist sie gelb. Einzige Ausnahme: für erstmals zugelassene Pkw ist sie ein Jahr länger gültig und braun. Achtung: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und zusätzliche Prüfgebühren.  

Steuer-Erleichterungen für E-Dienstwagen

Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 ein E- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen anschaffen, erhalten Steuervorteile. Sie müssen den Wagen lediglich mit dem monatlichen Satz von 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern. 

Fahrzeuge online zulassen

Autobesitzer können ihr Fahrzeug online abmelden oder erneut zulassen. Künftig soll es Haltern auch möglich sein, die Erstzulassung oder das Ummelden eines Kfz im Internet zu erledigen. Voraussetzung: Der Fahrzeughalter besitzt einen neuen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. 2019 soll eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft treten.

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