Verkehrsunfälle: Junge Menschen sind besonders gefährdet
18- bis 24-jährige Verkehrsteilnehmer haben das höchste Unfallrisiko. Fakten und Daten zu jungen Menschen im Straßenverkehr im Überblick.
14.09.2020
Die am stärksten gefährdete Altersgruppe im Straßenverkehr ist die der 18- bis 24-Jährigen – viele von ihnen Fahranfänger. 59.747 junge Menschen sind 2019 bei Unfällen verunglückt, 363 starben dabei. Die meisten von ihnen kamen in einem Pkw ums Leben (238), 76 auf einem Kraftrad, 27 zu Fuß, 12 auf dem Fahrrad und 8 in einem Lastkraftwagen.
Wenig Erfahrung, viel Selbstüberschätzung
Ab 18 Jahren dürfen junge Menschen nach bestandener Fahrprüfung bzw. Führerscheinerhalt ohne Begleitung Auto fahren. Ein wichtiger Startschuss in die Unabhängigkeit. Allerdings überschätzen viele junge Fahranfänger ihr Können im Straßenverkehr. Die Wissenschaft nennt dafür zwei Gründe: Das sogenannte Anfängerrisiko und das Jugendlichkeitsrisiko – bei jungen Fahranfängern und Fahranfängerinnen treffen diese zur gleichen Zeit zusammen. Die Folge: Junge Menschen verunglücken überdurchschnittlich häufig. Laut aktueller Unfallstatistik des Statistischen Bundesamts waren 11,9 Prozent aller getöteten Verkehrsteilnehmer im Jahr 2019 zwischen 18 und 24 Jahre alt. Ebenfalls zählten 15,5 Prozent aller Verletzten im Straßenverkehr zu dieser Altersgruppe, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung bei nur rund 7,5 Prozent liegt.
Junge Fahrer und Alkoholeinfluss
Junge Menschen fallen unter anderem auch durch die Unfallursache Alkoholeinfluss auf. 2019 stellte die Polizei 2.255 Mal fest, dass ein Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren unter dem Einfluss von Alkohol stand und in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt war. In 30 Fällen führte das sogar zu einem Unfall mit mindestens einem Todesopfer. Damit geht fast jeder sechste alkoholbedingte Fehler bei Unfällen mit Todesfolge auf das Konto von 18- bis 24-Jährigen.
Jeder fünfte Verkehrstote zwischen 18 und 24 war Nutzer eines Kraftrads
Ein besonders hohes Unfallrisiko haben junge Erwachsene laut Statistik auf einem Kraftrad. 2019 wurde 6.599 18- bis 24-Jährige bei Unfällen mit Krafträdern verletzt. 76 junge Kraftradfahrer kamen ums Leben. Damit war fast jeder fünfte bei einem Verkehrsunfall getötete junge Erwachsene Nutzer eines Kraftrads.
Hohes Risiko in der Nacht und am Wochenende
Auch wenn nachts die Zahl der Unfälle insgesamt sinkt: 18- bis 24-Jährige haben statistisch ein erhöhtes Risiko in der Nacht zu verunglücken – dies gilt besonders für den ländlichen Raum. 2019 starben zwischen 19 Uhr abends und 5 Uhr morgens 147 junge Erwachsene bei Verkehrsunfällen – das sind 40,5 Prozent aller Getöteten aus dieser Altersgruppe. Zum Vergleich: Bei Verkehrsteilnehmern anderer Altersgruppen betrug dieser Anteil zusammengenommen 21,2 Prozent. Noch auffälliger sind die Unfallzahlen junger Erwachsener in den Nacht- und Morgenstunden des Wochenendes: Zwischen 22 und 7 Uhr kam fast jeder Sechste (18,5 Prozent) der 363 bei Verkehrsunfällen getöteten jungen Erwachsenen ums Leben, aber nur 5,6 Prozent der Getöteten der übrigen Altersklassen.
Junge Fahrer verursachen jeden sechsten Unfall mit Personenschaden – meist durch unangepasste Geschwindigkeit
Auch als Unfallverursacher spielten die 18- bis 24-Jährigen im vergangenen Jahr eine große Rolle. So hat die Polizei 2019 bei den 300.143 Verkehrsunfällen mit Personenschaden 46.820 Mal den Hauptverursacher in dieser Altersgruppe ausgemacht. Damit wurde annähernd jeder sechste Unfall mit Personenschaden von einem jungen Erwachsenen verursacht. Die drei häufigsten Fehler der 18- bis 24-Jährigen waren dabei:
● Nicht angepasste Geschwindigkeit (11.116)
● Abstandsfehler (9.619)
● Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren (7.102)
Fahrpraxis ist entscheidend
Unfallanalysen zeigen, dass die größte Gefahr für junge Autofahrer gleich zu Beginn des Allein-Fahrens besteht. Durch das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) können sie wichtige Fahrerfahrung schon vor dem 18. Geburtstag unter geschützten Bedingungen erwerben. Das gemeinsame Üben macht das selbständige Fahren nach dem 18. Geburtstag messbar sicherer. Wer am BF17 teilnimmt, ist später um 23 Prozent seltener an Verkehrsunfällen beteiligt und fällt um 22 Prozent seltener durch erhebliche Verkehrsverstöße auf als diejenigen, die auf das BF17 verzichtet haben.
Das sollten junge Autofahrer beachten:
● Überschätzen Sie nicht Ihr Können. Üben Sie so oft wie möglich. Empfehlenswert ist insbesondere die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17), um die Lernzeit zu verlängern und mehr Fahrpraxis zu erlangen.
● Besuchen Sie ein Fahrsicherheitstraining für Fahranfänger. Einige Versicherungen gewähren einen Rabatt.
● Das absolute Alkoholverbot gilt mindestens bis zum 21. Lebensjahr und generell in der Probezeit für alle Fahranfänger.
● Setzen Sie sich nicht in ein Auto mit einem alkoholisierten Fahrer. Merken Sie, dass jemand alkoholisiert ist, halten Sie ihn davon ab, zu fahren.
● Setzen Sie sich nur ausgeruht und fit ans Steuer eines Fahrzeugs.
● Lassen Sie sich nicht ablenken. Am besten das Handy auf lautlos stellen und in die Tasche stecken. Dann haben Sie nach der Fahrt schnell alle Informationen parat. Das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, ist verboten.
● Fahren Sie nur mit angelegtem Sicherheitsgurt. Achten Sie auch auf Ihre Mitfahrer.
● Lassen Sie sich Zeit beim Fahren, setzen Sie sich nicht unter Druck und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
● Versuchen Sie, sich in andere Verkehrsteilnehmer hineinzuversetzen. Besonders bei dichtem Verkehr ist Toleranz und rücksichtsvolles Verhalten wichtig.
● Halten Sie sich immer an Tempolimits. Passen Sie darüber hinaus die Geschwindigkeit an die Sicht-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse an – vor allem in Herbst und Winter.
● Rechnen Sie jederzeit mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
● Vor und während des Abbiegens immer an den Schulterblick denken und auf Radfahrer und Fußgänger achten.
● Suchen Sie Augenkontakt mit Fußgängern, wenn diese die Straße überqueren wollen.
● Verzichten Sie als Motorradfahrer niemals auf Ihre Schutzkleidung und den Helm. Setzen Sie als Radfahrer einen Fahrradhelm auf.
So werden Unfalldaten erhoben
Hier ansehenPolizeibeamte tragen die Ursachen eines Verkehrsunfalls in ein sogenanntes Erhebungspapier ein. Dabei greifen sie auf ein seit 1975 geltendes Ursachenverzeichnis zurück. Wichtig: Die Beamten können pro Unfall zwei allgemeine Ursachen angeben, beispielsweise Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse. Ebenso können sie dem Hauptverursacher und einem weiteren Beteiligten jeweils bis zu drei personenbezogene Fehler zuschreiben. Dieses sogenannte personenbezogene Fehlverhalten umfasst beispielsweise das Missachten der Vorfahrt, Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit und falsche Straßenbenutzung. Pro Unfall sind demnach bis zu acht Unfallursachen möglich. Das erklärt, warum die Statistik 2019 mehr personengebundene Verfehlungen von Beteiligten (368.149) als Unfälle mit Personenschaden (300.143 ) aufweist. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhält und erfasst alle Daten aus den Bundesländern und erstellt die bundesweite Verkehrs- und Unfallstatistik.
Begriffsdefinitionen
Hier ansehen- Unfälle mit Personenschaden ...
... sind Alleinunfälle oder Zusammenstöße, bei denen Personen verletzt oder getötet werden.
- Verunglückte ...
... sind Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Verunglückte werden auch als Verkehrsopfer oder Unfallopfer bezeichnet.
- Getötete ...
... sind Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Unfalls sterben.
- Schwerverletzte ...
... sind Personen, die unmittelbar für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
- Leichtverletzte ...
... sind Personen mit allen anderen Arten von körperlichen Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Beteiligte ...
... werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger genannt, die selbst (oder deren Fahrzeug) Schaden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen demnach nicht zu den Unfallbeteiligten.
- Krafträder …
… sind Krafträder mit einem amtlichen Kennzeichen (etwa Motorräder und –roller) sowie Krafträder mit Versicherungskennzeichen (zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes sowie S-Pedelecs).
Weitere Informationen zum Thema Fahranfänger gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, der Deutschen Verkehrswacht – und hier als Download:
- Weiterführende Links
„Lernziel: Perfektion?“
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