Verkehrsunfälle von Fußgängern
Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet. Wie Fußgänger sicher ankommen und welche Fehler sie am häufigsten machen, zeigt ein Überblick.
14.09.2020
Fußgänger gehören wie Radfahrer zu den „schwächeren Verkehrsteilnehmern“. Es ist wichtig, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer besonders auf sie achten. Doch auch Fußgänger sollten sich im Straßenverkehr richtig und vorausschauend verhalten, um Unfälle zu vermeiden. Laut Statistischem Bundesamt waren Fußgänger 2019 in Deutschland an 31.312 Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt. Dabei wurden 23.099 von ihnen leicht und 6.727 schwer verletzt. 417 Fußgänger kamen ums Leben.
Deutliche Mehrheit der Fußgänger kommt innerorts um
Die meisten Fußgänger starben 2019 in geschlossenen Ortschaften. Die Polizei registrierte hier 308 getötete Fußgänger – das sind 73,9 Prozent aller getöteten Fußgänger. Rund 10.400 Unfälle ereigneten sich an Zebrastreifen und Fußgängerfurten. Dabei starben 85 Menschen.
Vor allem Senioren sind gefährdet
Wenn Fußgänger bei Verkehrsunfällen zu Schaden kommen, sind es hauptsächlich ältere Menschen. Der Großteil der getöteten Fußgänger in 2019 war älter als 54 Jahre: 276 von insgesamt 417 Getöteten. 177 zu Tode gekommene Fußgänger waren sogar älter als 74 Jahre. Geringer, jedoch vergleichsweise hoch war der Anteil der Senioren bei Verletzen. Von den 29.826 verletzten Fußgängern waren 4.095 älter als 74 Jahre und 2.538 zwischen 65 und 74 Jahre alt. Ebenfalls stark gefährdet sind Kinder zwischen sechs und 14 Jahren. In dieser Altersgruppe kamen 14 Fußgänger ums Leben, 4.814 wurden verletzt.
Fehlverhalten von Fußgängern
Wenn es zu einem Unfall zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern kommt, sind Passanten meist nicht die Hauptverursacher. So stellte die Polizei bei Unfällen mit Personenschaden 13.065 Verfehlungen der Fußgänger fest – lediglich 3,5 Prozent aller Verfehlungen, die 2019 zu Unfällen mit Personenschaden führten. Das ist die niedrigste Quote unter allen Verkehrsteilnehmern. Zum Vergleich: Bei Pkw-Fahrern registrierte die Polizei 237.700 Verfehlungen (64,6 Prozent aller Fehler bei Unfällen mit Personenschaden). Die drei Hauptfehler von Fußgängern bei Unfällen dieser Art waren:
- Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten (5.785)
- Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen beim Überschreiten der Fahrbahn (1.799)
- Fehlerhaftes Überschreiten der Fahrbahn an Orten, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt wurde (959)
Das sollten Fußgänger beachten
- Gekennzeichnete Radwege gelten als Fahrbahn und dürfen von Fußgängern nicht genutzt werden. (Ausnahme: der gemeinsame Fuß- und Radweg).
- Lassen Sie auf der Straße Ihr Smartphone in der Tasche. Untersuchungen haben ergeben, dass knapp zwei Drittel der Fußgänger durch ihr Smartphone im Straßenverkehr abgelenkt sind.
- Sorgen Sie durch Kleidung oder Zubehör mit reflektierendem und fluoreszierendem Material für gute Sichtbarkeit. Zudem sollte das Schuhwerk zum Wetter und zu den Straßenverhältnissen passen, damit Fußgänger zum Beispiel bei feuchtem Untergrund nicht auf der Straße ausrutschen.
- Beachten Sie den vorrangigen Verkehr und nutzen Sie wenn möglich Fußgängerüberwege und Ampeln beim Überqueren von Straßen.
- Überqueren Sie Fahrbahnen stets quer zur Fahrtrichtung.
- Überqueren Sie Straßen nur an übersichtlichen Stellen.
- Auch an Fußgängerüberwegen gilt: Vergewissern Sie sich durch Blicke nach links, rechts und links, ob Sie wahrgenommen werden beziehungsweise kein Fahrzeug auf Sie zukommt, ehe Sie den Fußgängerüberweg betreten.
Nehmen Sie mit Autofahrern – wenn möglich – Blickkontakt auf.
- Bedenken Sie beim Betreten der Fahrbahn den Anhalteweg von Autos (Reaktionsweg plus Bremsweg). Bei Tempo 50 beträgt der Anhaltweg bereits rund 30 Meter auf trockener Fahrbahn.
So werden Unfalldaten erhoben
Hier ansehenPolizeibeamte tragen die Ursachen eines Verkehrsunfalls in ein sogenanntes Erhebungspapier ein. Dabei greifen sie auf ein seit 1975 geltendes Ursachenverzeichnis zurück. Wichtig: Die Beamten können pro Unfall zwei allgemeine Ursachen angeben, beispielsweise Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse. Ebenso können sie dem Hauptverursacher und einem weiteren Beteiligten jeweils bis zu drei personenbezogene Fehler zuschreiben. Dieses sogenannte personenbezogene Fehlverhalten umfasst beispielsweise das Missachten der Vorfahrt, Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit und falsche Straßenbenutzung. Pro Unfall sind demnach bis zu acht Unfallursachen möglich. Das erklärt, warum die Statistik 2019 mehr personengebundene Verfehlungen von Beteiligten (368.149) als Unfälle mit Personenschaden (300.143) aufweist. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhält und erfasst alle Daten aus den Bundesländern und erstellt die bundesweite Verkehrs- und Unfallstatistik.
Begriffsdefinitionen
Hier ansehen- Unfälle mit Personenschaden ...
... sind Alleinunfälle oder Zusammenstöße, bei denen Personen verletzt oder getötet werden.
- Verunglückte ...
... sind Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Verunglückte werden auch als Verkehrsopfer oder Unfallopfer bezeichnet.
- Getötete ...
... sind Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Unfalls sterben.
- Schwerverletzte ...
... sind Personen, die unmittelbar für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
- Leichtverletzte ...
... sind Personen mit allen anderen Arten von körperlichen Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Beteiligte ...
... werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger genannt, die selbst (oder deren Fahrzeug) Schaden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen demnach nicht zu den Unfallbeteiligten.
Weitere Informationen über Fußgänger gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, der Deutschen Verkehrswacht – und hier als Download:
- Weiterführende Links
„Für mehr Verständnis: Pkw – Fußgänger, Fußgänger – Pkw“
Broschüre herunterladen„Mach deine Stadt nicht zum Tatort“
Broschüre herunterladen